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Reichsgold : Studien über Währung und Wechsel / von Ludwig Bamberger
Entstehung
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um die Uebereinstimmung zu vollenden, ist gerade so wie beiuns auch bei den Franzosen das Recht des ZahlungnchmcrSbeschränkt. Er hat uicht das Recht Gold zu verlangen, ermuß sich mit Silbcrzahlung begnügen, oder, was noch weni-ger, aber im vorliegenden Falle gleichbedeutend ist, mit Papicr-zahlnng. Bei uns ist der Schuldner, um sich zu liberircn,verpflichtet, wenigstens grobe Silbcrmünzen zu geben, inFrankreich kam? er statt dieser sogar die mit Zwangscnrsversehene Banknote an Zahlung geben. Factisch ist beidesgleichbedeutend, wenn auch scheinbar darin nnscr Znstaudden Borzug verdient. Ein Geld, das uicht, in Metall um-gewandelt, gerade so hoch zn verwerthen ist wie in seiner aus-geprägten Form, lost seine Bedeutung los von dem Mate-rial, aus dem es zusammengesetzt ist. Dieses Material be-deutet für den Weltverkehr nur so lange etwas, als es bisauf einen allcrklcinstcn Brnchthcil dem Werthe entspricht, dendas Gepräge ausdrückt. Von dem Augenblick ab, daß esunter diesen Werth hinabsinkt, wird es in seiner Eigen-schaft als Material dem großen Gcldvcrkchrc gegenüberein gleichgültiges Ding. Ob es nun um 1 Proccnt oderum 50 Procent, .oder sogar um 100 Proccnt hinter seinemNcnnwcrthe an Inhalt zurücksteht, ist für den freien Welt-verkehr einerlei. Sobald nicht mehr der metallische Inhaltdas Bestimmende ist, tritt ein ganz Anderes an dessen Stelleund dieses Andere entlehnt seine Kraft ganz andern Facto-rcn.5) Ebenso wie nach Obigem deutsches Silber gleichunbrauchbar zur Zahlung nach außen geworden, einerleiob aus eiucm Pfund Silber 90 Mark gemacht wcrdcu

*) Vgl. hierzu später Nummer 16.