70
Münzverfassung zu geben. Wer die betreffenden Verhand-lungen des Reichstages und die ungeheuere sich um die-selben gruppircnde Literatur nachschlagen will, wird erfahren,daß nicht weniger als vier Eintheilungsartcn der Münzesich das Recht streitig machten, die stärkste Anziehungskraftauf das vom deutschen Volke neu auszmichmcnde Systemauszuüben. Anschauungen der Politik, Vcrkehrsgewohnhcitcnund kosmopolitische Neigungen hatten namentlich einem Theilder süddeutschen Bevölkerung für den Gedanken an denBeitritt zum Fraukensystem seit langer Zeit ciuc Art Hcr-zcnsneigung eingeflößt. Der Norden und besonders diegroßen Seeplätze mochten dem mit nicht geringerm Nach-druck die weltumspannende Herrschaft des englischen PfundSterling gegenübcrsetzcn. Dasselbe durfte um so eher denVorrang beanspruchen, als es — damals allein — derRepräsentant derjenigen Gcldgcmcinschast war, welche aufder auch von Deutschland angenommenen ausschließlichenGoldwährung ruht. Der Entschluß, sich letzterer zuzu-wenden, hatte nämlich nichts gemein mit der Eiutheilung derMünzen. Er stand für Deutschland aus wohlerwogenenGründen ganz anderer Art fest, bevor die Einthcilnng inFrage kam, und mußte vorher in unabhängiger Weise fest-gestellt werden. Nachdem wir aber zu der ausschließlichcuGoldwährung gekommen waren, standen die größten Beden-ken einem Vorschlage gegenüber, welcher in die neue Schö-pfung des Reiches schon bei ihrer Geburt eine Zweideutigkeithineinzutragen drohte. Der Frank ist einheimisch in demMünzbcreich der grundsätzlichen Doppelwährung; d. h. unterdem Franken versteht man gleichzeitig eine bestimmte Gewichts-einheit Silber und eine Gewichtseinheit Gold. Den Aus-