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der Jahre 187Z und 1874 alle andern Staaten den Ent-schluß, ihr Silber abzuschaffen oder dessen Prägung ganzoder thcilwcise zu sperren. Drittens ist die Zunahme derwcstamcrikanischen Silberausbcutc ein neues Factum. Mankann freilich der Finanzleituug des Reiches nicht zumuthen,ein solches Factum vorauszusehen, allein man kann ihr zu-mutheu, nach den Lehren einer guten Geschäftserfahrungeine an sich schon gefährdete Situation nicht den unbekann-ten Gefahren der Zukunft mehr als unvermeidlich preiszu-geben. Eine Vertröstung auf die Zukuuft ist kaum zulässig.Was niemand kennt, kann niemand anrufen. Soweit aberWahrscheinlichkeit aus Gründen aufzubauen ist, steht sie nichtauf feiten jener Hoffnung — ganz abgesehen davon, daß einlanges Speculiren mit baarcm Metall Zinsen kostet.
Es ist als Grund gegen die Einziehung des Silbersauch angeführt worden, daß bis zur Ausfüllung des Ver-kehrs mit dem ihm nothwendigen Vorrath von Goldmünzendie Silbcrmüuzeu geradezu unentbehrlich gewesen wären.Man beruft sich darauf, daß vieler Orten ein Bedürfnißnach solchen Silbcrmünzcn in dringendster Form, manchmalbis zur Verlegenheit gesteigert, zum Ausdruck gekommen.Dieses Bedürfniß konnte in anderer Weise gedeckt werden,wenn dem rechtzeitigen Antrage auf Schaffung von Münz -schcinen Gehör gegeben wurde, welcher in genauer Voraus-sicht einerseits der Gefahr zu langsamer Silbereinziehuug,andererseits des eventuellen Bedarfs an UmlaufSmittcln,eingebracht worden war."') Diese Münzschcinc, ausgegeben
*) Der Antrag des Verfassers lautete: „Der Reichskanzler ist er-mächtigt, gegen eingezogene Silbervorrä'thc, die noch nicht zur Ber -
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