II. Kapitel.»)
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Man hat die Frage: ob Gold- oder Silberwahrung?schon als eine „oontusicm äss vontusions" bezeichnet; jedenfallsist sie das in den Vereinigten Staaten . Schon die Vorfrage läßt sich nurschwer beantworten, was dort für eine Währung besteht. Dem Buch-staben des Gesetzes nach sollte dort Silber neben Gold als vollwertigesZahlungs- lind Bankdeckungsmittel gelten. Im Verkehr aber wurdees seit Jahrzehnten nicht als gleichberechtigt behandelt nnd Gold alleinals das vollwertige Zahlungsmittel angesehen. Selbst während desSezessionskrieges war es nicht nur gestattet, sondern Regel für alleVerträge, die Erfüllung in Gold zu vereinbare»; auch nach der Bland-bill von 1878 ist die Ausstellung einer Schuldverpflichtung auf Goldrechtsgültig und die auf Gold ausgestellte Bauknote auch in Gold ein-zulösen.
Entsprechend dieser Haltung des Verkehrs hat auch die staatlicheMünzstätte von jeher Gold bevorzugt und unverhältnismäßig mehran Gold-, als an Silbermünzen in die Zirkulation gebracht. DasGesetz von 1834 suchte wohl den Silberdollar in größerer Menge inden Verkehr zu bringen, aber schon gleich nach dem Erscheinen diesesGesetzes wurde an dieser Münze nur wenig geprägt, im Jahr 1839 z. B.nur 300 Stück. 1835/70 war an Silberkurcmt nur für 30 Mil-lionen Mark, dagegen für ca. 3500 Millionen Mark an Golddollarsausgeprägt worden. Die Silberdollars waren im öffentlichen Verkehreine Seltenheit. Von 1834 bis in die siebziger Jahre hatten die Ver-einigten Staaten thatsächlich und praktisch Goldmonometallismus, ab-gesehen von der Zeit des Bürgerkriegs, während dessen sie gar keinMetallgeld hatten.
Nach dem Krieg galt es, die Papierwährung und das Goldagio znbeseitigen. Das geschah seit 1870 durch allmähliche Einziehung und Ver-nichtung der Grcenbacks, und im Jahr 1873 durch Sanktionierung der vordem Sezessionskrieg schon thatsächlich bestandenen Währung, nämlich derGoldwährung. Der Kongreß verfügte, daß von 1879 ab die „Green-
5) Die nachfolgenden Detail-Ausführungen haben Prof. vr, Hubert-Stutt-gart zum Verfasser.