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1. Kapitel: Anknüpfung, Einleitung und Übersicht.
Erlaubnis zustellte, sie wieder zurücksenden zu dürfen: wievielmehr seinenguten buchhändlerischen Kunden! Ein Jngolstadter Buchbinder und Buch-führer erhielt im November 1523 und Januar 1529 von AugsburgerBuchführern Neuigkeiten unverlangt zugesandt: der kleinere Buchführcrvon seinem Großsortimenter.^ Die Erlaubnis, die Bücher zurücksendenzu dürfen, ist dabei nicht besonders bemerkt, um so weniger, als ebendie frühesten Fälle dieser Art solche besonders naher und vertrauter Be-ziehungen waren. „Hab nit gewust das ich es vor auch geschickt Habwcrdcnt es vileicht wolcn", schreibt der Augsburger 1523.
Wie die Neuigkeitsseudung eine Erscheinung war, die sich — hie undda — im Verhältnis des Buchhändlers zu einer guten Kundschaft so-wohl unter den Gelehrten, wie unter den Buchhändlern einstellte, sowar das Kommissionsverhältnis eine häufig auftretende Beziehung ein-mal zwischen Schriftsteller und Buchhändler, das andere Mal zwischenden Buchhändlern untereinander. Es war für den Buchhandel neben derErrichtung auswärtiger Niederlagen und eigenem Reisevcrtrieb das dritteHauptmittel zur Beförderung des Absatzes. Beides, diese gelegentlicheNeuigkeitssendung und dieses „Verborgen", sind schwache Anfänge folgen-reicher EntWickelungen, die ersten Schritte in der Richtung auf einefreiere und kräftigere Beweglichkeit des buchhändlerischen Vertriebs.
Damals bestand der Betrieb ständiger Buchhandlungen zwischen denMessen nur in ersten Anfängen und Ansätzen, in jeder Beziehung: esgab noch wenige ständige Buchhandlungen, ihre Lager waren un-genügend, ihre Geschäftsverbindungen außerhalb der Messe erst recht.In der Hauptsache war und blieb der Gelehrte auf die Messe ange-wiesen.^ Und da der Provinzialbuchhandel noch so außerordentlich un-genügend entwickelt war, so mußten ihn die Gelehrten in der Provinz,um Gunst und Gelegenheit der Meßzeit auszunutzen, durch eine gewissebuchhändlcrische Gelehrteuorganisation ersetzen. Wie der gelehrte Bücher^käufer sich bei der Bücherbestellung nur selten mit dem einfachen Auf-trage begnügte, das Buch gleich für ihn binden zu lassen^, sondern essich von seinem Buchbinder nach seinen eigensten Angaben binden ließ^,oder wie unter den gelehrten Bücherliebhabern ein weitverzweigtes persön-liches Leihsystem bestand^ — dasjenige Stephan Roths in Zwickau erstrecktesich z. B. nach Augsburgs —, wobei man Bücher zuweilen eigenhändigabschrieb (eine an das geruhsame Handschriftenzcitnlter gemahnende