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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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2. Kapitel: Der Büchermarkt.

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nahestehend, ja immer besonders geliebt haben und noch lieben, für siewichtige Ereignisse mit der Veranstaltung stattlicher Druckschriften zubegleiten, übten diese Sitte mit Vorliebe. Was für stattliche Hefte, inhohem Folio, erschienen da nicht, wenn eiu Gleditsch die Augeu schloß,wcun ein Breitkopf den Herrn Sohn postulieren ließ! Sie huldigtenindessen damit nur der allgemeinen Sitte der Zeit. Was die Leichen-prcdigtcn betrifft, so erschienen sie in dicken Bänden gesammelteinzelne unserer Bibliotheken verwahren noch heute taufende'^ dieserPredigten und hunderte'^ ganzer Bände davon und sind in denMeß- und Buchhündlerkatalogen stark vertreten; sie bildeten einen wich-tigen Handelsartikel. Selbst einzelne jener anderen Gclegenheitsschriftenwurden darin aufgenommen; aber ihre Zahl war eine ganz ungleichgrößere. Gibt doch schonEines Edlen Rathes KleiderVertöbnißHochzeitsKindtaufsund BegräbnißOrdnung" in Thorn 1623 Be-stimmungen darüber, inwieweit jeder Rangklassc das Recht zustehe,Familicncreignissc durch gedruckte Gedichte, Gratulationen, Beileids-bezeugungen u. s. w. verherrlichen oder beklagen zu lassen, indem sie fürjede Rangklasse ein Maximum der Bogenzahl vorschreibt.^ Auch inunserm Zeitraum haben die Behörden zu dieser Produktion zum Teil insehr energischer Weise Stellung genommen. Die Hamburger Buchdrucker-ordnung (1651; Art. 6) verbot den Druck von Hochzeits- und Leichen-gcdichten ohne vorherige Einsicht und Unterschriftderer, so Sie zu Ehrengcmachet"; die Danziger Ordinantz (1684; Art. XXIII) verbot den Druckvon Hochzeitsgedichten u. dergl. sogar gänzlich, und noch im Jahre 1734wurde das Verbot erneuert.^ Bei einer solchen Verbreitung bildete dieseLittcraturgattung eine wesentliche Einnahmequelle für die Drucker undfür Professoren, Schullehrcr und Geistliche. In Dresden wurde z. B. 1678nach erfolgtem Protest der beiden bestehenden Druckereien die Errichtungeiner dritten Druckerei zwar zugelassen, aber nur mit dem gleichzeitig andie letztere ergehenden Verbot, Lcichcnprcdigten und Carmina zu drucken.^Übrigens war diese Littcratur auch in typographischer Hinsicht nicht ohneBedeutung, denn sie verlangte besonders ansehnlichen Satz und einen nichtgeringen Reichtum an Lettern. Andere für die damalige Zeit kennzeichnendeSchriften, die hierher gehören, waren die Pamphlete, die von Haus zuHaus herumgetragen wurden, und die in den größern Städten fast zuden täglichen Erscheinungen gehörten, oder Druckblätter wie die Neujahrs -