Zeitschrift und Buch. Die gelehrten, besonders historischen Jonrnale. 59
Polen-Preußen , Pommern, Schlesien, deshalb mit beschränktem Wirkungs-kreis und meist von kurzer Dauer. Nur Hamburg macht eine Aus-nahme; den Kreis auf die Produktion Ober- und Niedersachsens aus-dehnend — oder, nach dem raschen Untergang seiner „NicdersächsischcnNeuen Zeitungen", die mit den Leipziger Neuen Gelehrten Zeitungenkonkurrieren sollten, ihn darauf beschrankend — erschienen die „Ham-burgischcu Berichte" von 1732 bis 1757. In den zwanziger Jahren jezwei Journale in Frauken ^Nürnberg» und Hessen (Marburg , die^.rmlsetÄ Hassmea, 1728—1742). Im eigentlichen Süddeutschland,am Rheine, in Schwaben, Bayern, Österreich , nur spärliche Anfänge:zwei württembcrgischc Journale (1721 und Stuttgart 1718), einbayrisches Journal (?g.rim88U8 IZoieu«, München 1722, unregelmäßigfortgesetzt bis 1740), ein österreichisches (das merkwürdige Wien ); nurdie Franckfurthischcn Gelehrten Anzeigen, 1736, haben lange — bis1790 — ausgcdancrt.
Alle die Journale, von denen wir bisher geredet haben, sind gelehrteZeitschriften, die, des Thomasiusschcn Anlaufs ungeachtet, ausschließlichauf ein gelehrtes Publikum berechnet waren. Nur eine Klasse überschrittdiese Grenzen: die der historischen Journale. Historie war nach damaligemSprachgebrauche alles, was Ereignis, Name, Jahreszahl, Anekdote war— ein Material, ohne leitende Grundgedanken in beliebiger Ordnungvor dem Leser ausgeschüttet. Daher die große Teilnahme, die weiteVerbreitung, die diese Journale fanden. Sic brachten jedem etwas: sieenthielten Aktenstücke und Kuriositäten, Stammbäume, Wappen uud Hof-geschichten, Staats- und Kirchcurccht, alle möglichen Neuigkeiten, Anek-doten und Schwünkc. Diese historische Journalistik war die Vorläufern:der spätern belletristischen. Auch die entsprechende Form beginnt sicheinzustellen: die Darstellung nähert sich der Sprach- und Denkweise desgroßen Publikums au, man bestrebt sich gemeinverständlich, ja interessantzu sein, erfindet neue Formen und Einkleidungen und verschmäht selbstpoetische Elemeutc nicht. Die erste Gruppe dieser Journale, die historisch-staatsrechtliche, ist ausschließlich gelehrt: sie bringt besonders Reichstags-protokolle, StaatSvertrnge, Friedensschlüsse, Verordnungen und Dekrete,Genealogien, Familienverträgc u. s. w. Die zweite Gruppe ist diehistorisch-diplomatische und wendet sich an die eigentlichen Zeitungslcser:sie bringt die sogenannten Geheimnisse der Kabinette, die Konstellationen