Ringen des Buchhandels um gewerberechtlich gesicherte Stellung.
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Buchhandel und Buchhandel keinen Unterschied machte, daß Buchdruckerund Buchbinder ihnen so vielfach die besten Brocken, die sich am leich-testen an den Mann bringen ließen, wegfischten. Die Buchdrucker griffenauf den Buchhandel über, die Buchbinder thaten es. Aber sie hattenihre Spczialgewerbe — die dazu dem Buchhandel immer eifersüchtigerverschlossen wurden. Nun, der Buchhändler machte den Buchhandelzu seinem Spezialgewerbc, das ganz durch sich selbst ihn ernährensollte und mußte. Sollte und mußte er uicht ebenfalls ein besonderes,gewerberechtlich eingehegtes Gebiet sein? Erbittert schrieben die Bres-lauer Buchhändler 1590: „Jsts an deme, daß man solchen BerichtsMnntniU des Hanndels bey diesem Hanndtwercke fter Buchbinderei^nicht lernen kan, Auch mit ihren Lehrbriefen nicht znerweisen, Hier-gegen» vnnser cinner ein Jahr 10. oder 12. derbey dienen vnnd viellaußstehn muß, ehe Er dessen recht khunndig, vnd demnach gnungsamzueschaffen gicbt"; und in einem Gemisch von Erbitterung und Genug-thuung wiesen sie auf etliche Buchbinder hin, die, nachdem sie sich „außBorwietz des Buchhanndels vnntcrfanngcn, denn Sie niemals gelcrnet,in grosse schulden gerathenn, da Syc doch zuuor bey dem Hanndtwerckewolgestanden vnnd vnbcschuldct gewesen»"; sie, die Breslauer Buch-händler, mußten solches von den ausländischen Buchhändlern zu Leipzig nicht allein oft mit Beschwer anhören, sondern auch entgelten. Und alsdie Buchbinder beschönigend von ihrem „wenigen vnnd gerinngen Hanndt-lichen" sprachen, erwiderten sie: „Was grosse tewcr Bücher, so nichttäglicher nachfrage sinndt, die auch in etzlichen Jahren kaum ihren Kauff-mann vbcrkhommen, sonnder liegen bleiben betreffennt, lassen sie woll esvnntcrwegcn . . Sollen wir dann auch nichts als lautter kleinne Schul-büchlcin führen wie sy, würde nicht allcinn dieser Stadt, Sondcrnn auchdenen auf dem Lannde vnnd benachbarten, die zu vnnß hierein ihr Zu-flucht Habcnn, wenig gcdienct werden, Wollen geschwcigen, das es glcich-woll Gemeinner Stadt cinn rühm vnnd ehr, das man vnsern Buch-laden mit so guttcn Büchernn bestellet finden kan, Als etwan in anndcrenfürnchmen Hanndels Stüdtenn."^^ Und die Leipziger Buchhändlerschrieben 1598: wie es denn dahin laufe, daß Drucker und Buchbinder,die weder in der Druckerei noch bei den Buchbindern guttaten, nochsonstcn sich ihrer Kunst oder Handwerks nähren wollten, sich „auf diefaule scitc legten" und „einen Buch Händcler geben" wollten: „also,
Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 7