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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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3, Kapitel: Der Buchhändler.

das man wohl endtlich, nicht wießcn würde, Wchr Buch-Händler, Buch-trucker, oder Buchbinder wehre": was überall, wowohlbestelttc, vndWohlangerichtete Buch-Händell gepflogen würden" unzulässig sei.^^ Inetwas überschwänglicherer Weise sprach dasselbe z. B. ErHardt Bcrgeraus (1650), als er in Bremen mit seinem berufsmäßigen BuchhandelFuß zu fassen suchte. Er begründete seinen Kampf gegen den Handelder Buchbinder mit ungebundenen Büchern damit, daß es sich bei ihmum einenguten beständigen Buchhandel" handle, wie er in allen wohl-bestcllten rsdus pudlieis vor eine sonderliche Zier und Kleinod gehaltenwerde und durch den der dilzlivpoia wkwormm, lusutsm st cor d0-wims dermaßen mit Tugend, Weisheit, guten Künsten und Spracheninstruirc, daß hernacher die ganze Welt mit solchen Leuten müsse regirctwerden.'^

Bezeichnend für die Wandlung, deren Beobachtung hier vor allemunser Interesse gilt, nämlich das Sich-Heraus- und Heraufarbeiten desreinen seßhaften Buchhandels, Vorgänge in Ulm . Hier hatte derNatsbuchdrncker Balthasar Kühn, 16371667, zum erstenmal nebenden beiden Buchbindern, wie später sein Enkel sagte, einenrechtenBuchhandel ctablirt"; im Jahre 1714 aber beschwerten sich die dreireinen Ulmer Buchhändler gegen seinen Enkel Elias Kühn, daß er alsBuchdrucker sich unterstanden habe, die Frankfurter und Leipziger Messenzu bezichen und dort nicht nur seine Verlagsbücher zu verkaufen, sondernauch dagegen andere Sortimentsbücher einzuhandeln und die Buchbinderder Ulmer Nachbarschaft damit zu versehen.

Die Buchdrucker aber kehrten den Spieß um. Ihr Bestreben gingerstens dahin, den Buchhandel, verboten oder nicht, in so weitem Um-fange zu betreiben, als es ihnen eben möglich und erwünscht war,zweitens suchten sie ihrerseits die Buchhändler von der Buchdruckerei aus-zuschließen. Man sollte meinen, daß dies bei der bestehenden allgemeinenRcchtsanschauung, zusammen mit der geschlossenen Zunftverfassung derBuchdrucker und der natürlichen Forderung der fachmännischen Ausbildung,viel leichter erreichbar und durchführbar gewesen wäre, als das umge-kehrte Bestreben der Buchhändler. Aber vergessen wir nicht, daß wiruns in einem Zeitalter befinden, in dem wenig mit allgemein vorge-schriebenen und pünktlich gehandhabten Gesetzen gearbeitet, das meiste mitauf den besonderen Fall zugeschnittenen, großenteils erblichen Privilegien