Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
99
Einzelbild herunterladen
 
  

Ausschluß der Buchhändler vom Buchdruck.Erste Buchhändler" im 17. Jahrh. gg

ausgerichtet wurde. Nicht durch allgemeine Gesetze sind diese Verhältnisseentstanden; sie sind auch nicht durch allgemeine Gesetze geregelt worden.Die eigene Ausdehuungskraft des rein bnchhändlerischcn Moments hobden Buchhandel empor, drückte den Buchdrucker nieder/ und erst als sichdie Elemente deutlicher geschieden hatten, ein ansässiger einheimischerselbständiger, berufsmäßiger Buchhandel sich gebildet hatte, der seineneigentümlichen Gcwcrbcschutz beanspruchte und beanspruchen konnte, paßtensich die Privilegien und die mehr oder weniger besondern Entscheidungenund Verordnungen, die beständig erneuert werden mußten, den Forderungender Verhältnisse an. Die Bildung eines solchen Buchhandels vollzogsich großenteils erst im 17. Jahrhundert. In Braunsberg war der erste,der seßhaft buchhündlerischc Thätigkcit ausübte, ohne Buchdrucker zu sein,der LidlioMa (ursprünglich Buchbinder) Joh. Bretter, privilegiert 1580^,in Mecklenburg entwickelte sich der berufsmüßige Buchhandel zu Beginndes 17. Jahrhunderts, um dann durch Johann Hallervord in Rostock(16131645) in die Höhe gebracht zu werden,'^ die erste reine Buch-handlung in Görlitz gründete im Jahre 1629 Kaspar Kloß aus Leipzigs ,in Pommern nehmen die reinen Buchhandlungen um die Mitte desselbenJahrhunderts (in Stralsund der erste privilegierte reine Buchhändler um1630^) ihren Anfangs, dererste Buchhändler Königsbergs" war PeterHendel, 16311648»", der erste ständige Buchhändler in Stuttgart ,Gottfr. Zubrodt, etablierte sich 1650; sogar iu eine Stadt wie Ulm scheinen die ersten dauernd ansässigen reinen Buchhändler von Bedeutungerst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ihren Einzug gehaltenzu haben"; in Gotha ist August Boetius (f 1697) alserster Buch-händler" zu bezeichnen.^ Aber wie sehr konnten Privilegien, Ent-scheidungen und Verordnungen nicht durch das reine Privilcgrccht durch-kreuzt werden, und wie vielerlei Rücksichten konnten im Einzelfallemitreden! Das wirknngsvollstc Mittel der Buchdrucker, natürlich zugleichzum Schutze gegen die Konkurrenz unter den Druckereien selbst, war dieBeschränkung der Druckereien auf eine bestimmte Zahl. In zahlreichenStädten haben sie diese Bestimmung durchgesetzt, in allen nicht; und alses in den sechziger Jahren des 17. Jahrhunderts die Leipziger Buch-drucker versuchten, uachdem sie schon in den dreißiger und vierzigerJahren damit gescheitert waren, verwahrten sich von den übrigen

Gründen der Buchhändler hier abgesehen Johann Große und der

7*