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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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3. Kapitel: Der Buchhändler.

crfüllung die Einführung der Konkurrenz in Aussicht. Wie sehr aber des-ungeachtet strecken- und zeitenweise die Monopole des Druckcrvcrlags aufBuchgewerbe, Buchhandel und Schule gelastet haben, dafür kann dasSchulbüchermonopol der Neußner in Königsberg als Beispiel dienen.^Bis zum Jahre 1640 bestand in Königsberg die eine von Daubmaunbegründete akademische uud fürstliche Druckerei mit dem Druckermonopolfür das ganze Herzogtum Preußen. Im Jahre 1640 wurde dieAkademie wünschte die Errichtung einer zweiten Druckerei und hatte demletzten Inhaber der alten abgeneigt gegenübergestanden das Privilegauf den Rostockcr Johann Reußner übertragen, und der Besitzer deralten wurde mit einem Privileg auf den Druck der kleinen akademischenGelegenheitsschriften abgefunden. Nach dem Reußnerschen Privileg durftekein anderer herzoglich preußischer Buchdrucker irgend ein Lehrmitteldrucken, das an Schulen des Herzogtums Prcußeu eingeführt war oderkünftig eingeführt wurde, noch durften sie von auswärts eingeführt werden.Aus dem Privileg folgte zugleich das ausschließliche Recht, in Preußen eingeführte Schulbücher, die auswärts erschienen waren, nachzudruckenund zu verkaufen. Im Jahre 1664 erwirkte Reußner eine Verfügung,wonach die gegen sein Privileg zu Wasser und zu Laude ankommendenoder bereits eingeführten Bücher angehalten und konfisziert wurden. DasPrivileg wurde einschließlich dieser den Originalbezug von außerhalbPreußens her betreffenden Bestimmungen noch zu Beginn der zweitenHälfte des 18. Jahrhunderts ausgeübt, sodaß die Originale in den übrigenTeilen der Monarchie erschienener und im alten Herzogtum Preußen ein-geführter Schulbücher in diesem verboten waren. Noch 1749 mußte sichdas Hallesche Waisenhaus deshalb privatim an den Großkanzler Cocceji wenden und erhielt von ihm die vertrauliche Antwort, er werde denNachdruck in diesem speziellen Fall, Büchern des Waisenhauses gegenüber,zu verhindern wissen.^ War die Druckerei mit Vorräten eingeführterSchulbücher gut versehen, so wurde die Einführung neuer und besserervon ihr nach Kräften verhindert. Der Stadtrat Joh. Heinr. Reußner,der Sohn der damaligen Besitzerin der Hof- und akademischen Buch-druckern, soll zu Anfang des 18. Jahrhunderts den Vollzug diesbezüg-licher Verordnungen jahrelang hintertrieben habend Und dem Buch-bindergewerk wurden im Jahre 1666 wegen Schadens, der ihm durchMißbrauch des Reußnerschen Privilegs zugefügt worden sei, 50 Florin