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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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3. Kapitel: Der Buchhändler.

gangbaren Bücher hätten habhaft werden können, sondern, wenn sie zweiJahre hintereinander etwas zu thun gehabt, wieder etliche Jahre aufReußners Herstellung Hütten warten müssen. Für die preußische Mon-archie war die Zeit solcher Monopole damals schon im Untergehen;der Reußnerschen Hofbuchdrnckerei hatte Friedrich der Große, wie Cocceji in dem erwähnten vertraulichen Schreiben mitteilt, ihr Privileg nur auspersönlichen Rücksichten erneuert. Allein namentlich in den Residenzenkleinerer Staaten haben sich solche uralte Privilegien noch lange darüberhinaus erhalten. Im Besitz des Privilegs, mit dem die fürstliche Hof-buchdrnckerei in Weimar im Jahre 1658 begnadigt wnrdc (gegen Liefe-rung des Papiers unentgeltliche Lieferung aller Patente, Mandate, öffent-lichen Gebete u. s. w. bis zu eiuer Bogenseite oder zwei Folioseiten;für die ersten hundert Bogen darüber nicht mehr als 12 Groschen, fürjeden weiter» Bogen einen Pfennig; Zensur; drei Pflichtexemplare,auartalitcr einzuliefern; Monopol auf den Druck aller im Fürstentumgebräuchlichen Schulbücher, sowie des Wochenblatts, der Auktionskataloge,Programme und Kirchcnzettel gegen die Verpflichtung, auf billigen Preiszu achten; Konzcssion zum Haudel mit Kalendern, rohen und gebundenenBüchern, welche letztern bei Weimarischcn Buchbindern einzubinden sind)befand sich noch Albrecht, der im Jahre 1853 verstorbene Inhaber derHofbuchdrnckerei. Nur die alten Begnadigungen, jährlich ein halbGebrau Bier von achtzehn weimarischen Scheffeln zum Tischtrunk trank-steucrfrci brauen zu dürfen, der jährlichen Lieferung von 3 KlafternBeschied-Holz und des Genusses aller Befreiungen der Hofbedientcn warenweggefallen."

Die Buchbinder hatten von Anfang an natürlich das Recht, roheBücher einzubinden und gebundene zu verkaufen, auf jeden Fall die vonihnen selbst gebundenen; in einer Beschwerde gegen die Buchbinder vomJahre 1598 sagen die Leipziger Buchhändler:Jumaßen sie sich . .vnderstchen, offene Buchlähdeu anzurichttcn, darinne sie nicht allein ihreeigene, sondern anch von andern Buchbindern gebundene, Ja auch, daßnoch mehr ist . . . auch allerlei) vngcbuudeue, vndt Rohe bucher zu feilenkauff haben".^ Dabei sieht man von den Buchbindern in allenGegenden Deutschlands das Ziel verfolgt und von den Obrigkeiten viel-fach reglementiert, daß keine gebundenen Bücher iu das betreffende Ge-biet eingeführt werden, alle Bücher innerhalb desselben nur von ein-