„Buchbinderei, Buch- und Papierhandlung." 105
heimischen Buchbindern gebunden werden dürften.'" Es war eine demCharakter des mittelzeitlichen geschlossenen Gewerbeschutzes ganz ent-sprechende Maßregel, wie sie ebenso zu Gunsten der Buchdrucker öftersgetroffen wurde; nach der Nürnberger Buchdruckerordnung von 1673war es den dortigen Buchhändlern erst, wenn die Nürnberger undAltorfer Drucker den Druck nicht bewältigen konnten, gestattet, Amdie Erlaubnis, auswärts drucken lassen zu dürfen, nachzusuchen; in Ulm mußte sich in den 1650er Jahren der Buchführer Joh. Gerelin denAnsprüchen Balth. Kühnes gegenüber das Recht, „alle und iede seineverlegende Bücher und vxsra seines willens und gefallens anderer be-liebiger orten drucken zu lasseu, wo er vermeine, daß er am besten zu-kommen und seinen nutzen und frommen schaffen möge", durch Klagebeim Rat erst mühsam erzwingen.^ Seiner ursprünglichen Bedeutungnach war der Buchbinder hierin reiner Kundenarbeitcr, der den Ein-band je auf Bestellung — und nach der Bestellung — des Kundenherstellte. Es ist deutlich, daß der Buchbinder, je geringer der Bedarfnach dieser seiner Handwerksthütigkcit am Orte war, um so mehr dazugetrieben wurde, daneben in kleiner»? Maßstab Papier- und Buchhandel,den letzteren zunächst mit gebundenen Büchern, zu treiben.^ Es istweiter deutlich, daß es sich dabei um den litterarischen Bedarf desgemeinen Mannö handelte. Nicht um die oft zweifelhafte Kost, die derHausierer besonders nmhcrtrug. Auch das fehlte natürlich nicht; dieBrcslauer Buchhändler beklagten sich gegen Ende des 16. Jahrhundertsvoll edler Entrüstung darüber, daß die Buchbinder an Sonntagen undandern Festen, „da man der Predigt vnnd des lieben Gebets abwartensolte", unnütze Lieder und Gedichte auslegten.^ Aber das Kenn-zeichnende war der Vertrieb des guten, biderben Hausbedarfs, den manhaben mußte, und gebunden haben mußte: Schulbücher, Katechismen,Bibeln, Gesang-, Bet- und Andachtsbücher, Kalender, auch medizinischeund unterhaltende Volksbücher. In der Regel zum sofortigen Gebrauchfertig gekauft, seltener auf Bestellung gearbeitet, entsprachen sie denWaren, wie sie auch andere zum Verkauf berechtigte Handwerker nebender Werkstättcnarbeit von jeher geführt haben. Die Privilegien des17. Jahrhunderts unterscheiden vielfach Scholastikalicn und Betbücher,die von Buchbindern verkauft werden, einerseits und Fakultätsbücher(„so zu einiger Facultät gerechnet werden können") andrerseits. In