Der Buchbinder als Kommissionär nnd Antiquar.
III
Dresdener Hofbuchbinder, 1566, enthielt die Bestimmung, daß Krause, wennder Kurfürst zu Anrichtung seiner Liberei in den Leipzigischcn Märktenoder sonst anderer Orte allerhand Bücher und Exemplar taufen lasse,sie an Ort und Stelle „außschm und erkaufen" solle.^ Bei den Frank-furter Verhandlungen des Jahres 1669 betonten die Buchhändler selbstdie Bedeutung der Buchbinder für die antiquarische Verwertung hinter-lassener Bibliotheken und sagten, daß hinterlasscnc Bücher immer zuerstbei den Buchbindern gesucht würden/" Angesichts eines solchen Zeug-nisses wiegen die wenigen Fälle, die uns von Ankäufen ganzer Biblio-theken durch Buchbinder überliefert sind, um so schwerer.^
Namentlich hinsichtlich des Sortimentshandcls war das Sclbstbe-wußtseiu der Buchbinder ein so großes, daß sie die reinen Buchführcrteilweise geradezu als unberufene Eindringlinge betrachteten. Wie dieBrcslauer Buchbinder 1580, so sagte der energische Johann Thannen-baum 1642: „Die Buchfürer komm von den Buchbinder vnd nit dieBuchbinder von den Buchfürer . . . Vör diesem sein keine Buchfürerin München gemessen, haben die Buchbinder alles versehen", und ebenso1642 der Rat zu München : „das der alhießigen Bncchbündter Vor-fahren solchen Buechfychrcns, ehe vnd dan die Buechsychrcr hiehccrkomm, sich allainig gebraucht vnd solches von Alters hccrgcbracht haben."Und Roth in seiner Nürnberger Hauoclsgeschichte sagt noch 1801 vonden ersten Buchdruckern, d. h. Druckcrvcrlcgcrn und Druckervcrleger-sortimmtern: „Sie bedienten sich in nähern und entferntem, großemund kleinern Städten der Buchbinder und anderer Personen als UnterVerkäufer, ans welchen endlich eine neue Gattung von Kauslmtm, dieBuchhändler, deren in der Reichspolizeyordnnng von dem I. 1577.zuerst Erwähnung geschieht, entstanden sind, die jetzt den Handel derBuchdrucker fast gänzlich verdrängen"'-; eine Angabe, die mit ihrerschcmatischen ^harnktcrisieruug des Buchhandels erstens der alten, zweitensder mittler», drittens der neuen Zeit als des Buchhandels erstensdes Druckcrbuchhändlcrs, Buchviudcrbuchhttndlers und ^aienbuchhändlers,zweitens des Druckcrbuchhändlcrs und Buchhändlers, drittens des Buch-händlers im Grunde nicht unrichtig ist.
Auch mit seiner Zeitangabe (eine zeitliche Abgrenzung des Mittlernvom neuen Buchhandel gibt er nicht an) hat Roth nicht fehlgegriffen.Die Grenzstreitigkciten zwischen dm Buchhändlern und Buchbinder», für