112
3. Kapitel: Der Buchhändler,
^
^
^>
die Entwicklungsgeschichte des reinen Buchhandels bedeutsam, beginnenin der That in den siebziger Jahren des Itt. Jahrhunderts, und vorhernehmen diejenigen zwischen Buchbindern und „Buchdruckern" ihren Anfang.Zweifellos, die Buchbinder waren weithin „im Posseß". Dort, wo derBuchhandel sich stärker entwickelte oder der „freie" Buchhändler über-haupt erst auftrat, begann nun der gewerberechtliche Konkurrenzkampf.Daß dabei die Buchbinder im ganzen rasch aus ihre beschränktere Positionoffiziell zurückgedrängt oder darin gehalten wurden, liegt zugleich daran,daß sie im ganzen nicht die Mittel dazu besaßen, die weitergehendenRechte, die sie vielfach zu entwickeln im Begriff waren, auszuüben. Eswaren durchschnittlich kleine Existenzen, die besonders mit dem mcßfühigenVcrlcgersortimentcr nicht konkurrieren konnten. Der Verlag der Buch-binder war Ausnahme; vollends ein solcher Verlag, mit dem sie in denregulären Meßtauschhandcl hätten eintreten können.
Es ist unmöglich, diese Streitigkeiten, die in reicher Fülle vorliegen,im einzelnen hier auch nur annähernd zu verfolgen/^ Unmöglich, aberauch unnötig. Die Hauptpunkte, um die es sich dabei überall dreht,sind einfach und verständlich genug. Die Buchhändler erkannten die Not-wendigkeit des buchhändlerischcn Betriebs der Buchbinder für Gegenden,die von reinen Buchhändlern nur erst spärlich besetzt waren, sehrwohl und haben sie — so bei den Frankfurter Verhandlungen imJahre 1669^ — ausdrücklich betont. Dort aber, wo der Buchhandelsich selbst rührte und regte, strebte er danach, den Buchbinder wenigstensstreng auf den Handel mit gebundenen Büchern und kleiner Gattung zubeschränken. Die Buchbinder suchten sich dagegen zum wenigsten aufdiesem Gebiete um so stärker zu verschanzen. Sie hielten aufs eifer-süchtigste darauf, daß Buchdrucker und Buchhändler nicht, folgend demtrotz alles Gewerbezwangs immer wieder hervortretenden Zuge des Buch-gewerbes auf Vereinigung der verschiedenen buchgcwcrblichcn Zweige,selber einbanden oder gar eigene Buchbindergcsellcn setzten.^ Sic suchtenaber auch aus dem Mitgenuß ein ausschließendes Recht zu machen, undihrerseits den Buchdruckern und Buchhändlern sogar den Vertrieb ge-bundener Bücher, ja der kleinen Gattung, besonders der Schulbücherüberhaupt zu verbieten.^ Endlich tritt fast überall das Bestreben hervor,die gesetzliche Bestimmung durchzusetzen, daß die Bücher nur innerhalbder betreffenden Verordnungsgebiete gebunden werden durften.