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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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Das erste Buchhändler-Examen.

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appellationsgerichts durchaus sein Bewenden habe, und erschrocken zogdergar alte Mann" sein Gesuch zurück. Aber wes der Vater sichnicht unterfing, das mochte wohl dem Sohne geraten. Freilich hatteauch er beim Vater zunächst das Buchbindcrhandwcrk, dabei aber dochzugleich im Laden, in dem neben der zuständigen Ware unter dem Schutzedes städtischen Rates auch verbotene verkauft wurde, etwas vom Buch-handel erlernt. Als Buchbindergesell war er auch auf die Wanderschaftgezogen; aber in Lüneburg und Nürnberg hatte er wiederum bei solchen,und zwar namhaften Meistern, den Sternen und den Endtern, gearbeitet,die daneben auch das höhere Gewerbe des Buchhandels trieben, hatteauch in ihrem Auftrag die Leipziger Messen besucht und dabei einenEinblick in das dortige Handclsgetriebe gewinnen können. So hielt ersich denn für gepanzert genug, um dem Angriff der gelehrten Examina-toren standhalten zu können. Gefährlich genug waren sie; der eine,Professor der Theologie, war zugleich Oberbibliothekar der Schloß-bibliothek. Die Prüfung (23. Febr. und 6. März 1673) drehte sichum die verschiedensten Bücher aus allen Fakultäten und Wissenschaftenvom Altertum bis auf die damalige Zeit, wobei überall etwas überInhalt, Sprache, Übersetzungen, Ausgaben, Druck, Format, Preis,Bändczahl gefragt wurde. Der Prüfling geriet gewaltig in Schweiß.Er drehte und wendete sich und gebrauchte beständig die Ausflüchte:ja, wenn er nur den Katalogum hätte ja, wenn er nur sothaneBücher sehen würde ja, wenn er nur im Laden wäre u. s. w.dann würde er sich schon zu helfen, dann würde er schon die Bücherrichtig zu bestellen wissen. Immer stärker gepeinigt, meinte er schließlich:das würde er sich ja schon alles durch die Praxis aneignen. Aber ausdem Munde der Examinatoren tönte die Antwort: auch der Schusterlerne Schuhe machen, aber nicht als Meister, sondern zuvor. Da ver-legte sich der Unglückliche auss Bitten; man möchte es mit ihm nichtso genau nehmen, weil er ja doch der erste sei, der sich also müsseexaminieren lassen. Damit kau? er noch übler an. Die Professorenerwiderten: es sollte darum fast gcuaucr mit ihm genommen werden;habe er doch nicht allein so viele Jahre vor Gericht seine gute Wissen-schaft der Bücher defendicrt, sondern auch uoch zuletzt seiner Kurf. Durchl.geschrieben, er hätte den Handel von Jugend auf wohl erlerut. Nach

endlich beendetem Rigorosum erklärten die Examinatoren schonend: sie

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