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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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J.Kapitel: Der Buchhändler.

herrühret» dergleichen Buchhandel zu treiben").^ Nach einer Eingabeder beiden Königsberger Buchhändler vom Jahre 1641 waren alleBüchcrwaren, alsder lieben studirendcn Jugend zum Beßten privilcgirt",nach gemeinen kaiserlichen Rechten im ganzen Heiligen römischen Reichin Friedens- und itriegszciten zollfrei, und waren es in der That z. B.in Brandenburg, Kursachseu, Schweden undvielen andern Orten undKönigreichen". In Preußen war 1626 von den Schweden der Bücher-zoll eingeführt worden; im Jahre 1642 wurde er auf die Eingabe hinabgeschafft.^

Bei allen den genannten Privilegien handelt es sich fast oder ganzausschließlich um den Sortimcntshandel. Das älteste bisher bekanntereine Sortiments-Buchhandclsprivilcg ist das im Jahre 1651 von JohannGeorg I. von Sachsen für den Verlcgcrsortimenter Andreas Löffler inDresden ausgestellte. Es knüpft die Gültigkeit des Privilegs, das erb-lich und ausschließlich (Keinen frcmbdcn, außerhalb der frcyen offenenJahrmärckte dergleichen neben Ihm, ohne Vnsscrn Vorbewust Vndt er-hebliche Ursachen anzurichten »erstatten") verliehen ist, an die Bedingungen,daß der Laden mit genügsamen Materien versehen sei, die Leute uichtmit allzu hohem Preis vernommen werden (Androhung eiuer gewissenVisitation und billigmüßigcn Taxe), und daß das Privileg nicht ohneBewilligung einem andern eediert werde. ^ Andrerseits spielte aber auchdie Eigenschaft des Buchhändlers als Verlegers in den Privilegien einebesondere Rolle. In Städten, in denen sich kein Hofbuchdruckcr und nurein privilegierter Buchhändler befand, wurde dieser zuweilen zum Verlagder Mandate, Gesetze u. s. w., ganzer Gesetzsammlungen genötigt, undzwar ohne daß er eine andere spezielle Unterstützung erfuhr, als mitAufforderung zum Ankauf versehene Ankündigungen; zeigte sich derBuchhändler spröde, so wurde mit Privilcgverlust gedroht. Vergeblichstellte in einem solchen Falle Lüderwaldt in Magdeburg in den siebzigerJahren des 17. Jahrhunderts vor, daß er diesen auf seine Kosten ver-anstalteten Verlag nicht los würde.

Eine große Rolle spielte der Kampf der Buchhändler gegen denHandel der Ortsfremden, besonders außer den Marktzcitcn. Es wardie notwendige Folge einmal des Zusammenpralls der Lebensbedürfnissedes seßhaften Buchhandels mit denjenigen des mehr und mehr auf denKreis der kleinen Buchführer und Landfahrcr sich zusammenziehenden