Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
126
Einzelbild herunterladen
 

12l>

3. Kapitel: Der Buchhändler.

sich die beiden privilegierten Berliner Buchhändler gegen die Konkurrenzder durchreisenden Buchhändler^^; 1683 klagten die Königsbcrgcr Buch-händler über ihre durch die Iahrmarktöfrcmden schwer beeinträchtigteNahrung.'"^ erklärte der Würzburger Buchhändler Fuckert, er

könne nicht bestehen,wnn nicht dem Lochner aus Nürnberg , wie anandern Orthen auch gebräuchlich, die Niederlage alhier außer MeßenZeit undt dessen l^ommisLaiüs undt Unterhändlern !:bey welchen nichtallein die schlußclcn vor seinen zwey buchladcn alhier, sondern gantzepackcr bucher äistralisnäum äsi»onirt stehen:j inhibirt" werde:machten doch die Frciungszeiten für sich schon den vierten Teil desganzen Jahres aus. 1740 ersuchte er um ein Poenalmmidat>:zudessen erforderlichen Drnckcr Kosten mit allem untertänigsten Willenmich offerirc: " gegenalle außer der Meß Zeit sich einschleichendenHusirer, bucher-Krämer, bucherführcr, schädtlichc bucher Lomwissioiieiiundt Unterhändlern".^"" Diese Beispiele reichen hin, die einschlügigenVerhältnisse zu kennzeichnen.

Die Buchhändlcrprivilegien waren teils ausdrücklich, teils stillschweigendErklnsivprivilegicn. In jedem Falle aber waren sie erteilt mit der be-kannten Formel:sonder Gefährde". Die Buchhändler strebten deshalbnach mehr: nach dem behördlich allgemein garantierten numerus claususin der einzelnen Stadt. Fritsch meinte 167ö, dafür, den Buchhandelvöllig unbeschränkt zu lassen, sodaß jeder ihn treiben dürfe, könne zusprechen scheinen, daß so mehr Bücher, und zwar um billigem Preisentstehen müßten; allein die Masse der Bücher und der Buchhändlersei dem Gemeinwesen mehr schädlich, als nützlich: und deshalb sollte nureine bestimmte Zahl, und zwar des Buchhandels kundiger Buchhändlerzugelassen werden; für jeden einzelnen Ort sei ihre Anzahl fest zu be-stimmen.'"'' Das Schema der Entwickclung war dieses: entweder, inMittlern Städtcu, ein privilegierter Buchhändler nistet sich ein; seinMonopol wird drückend, seine Versorgung ungenügend; die Behördenlassen einen Buchhändler, zwei, mehrere Buchhändler neben ihm ein-dringen; nun wird den Buchhändlern selbst ihre Konkurrenz lüstig, dieEindringlinge stcmmcn sich selbst gegen neue Eindringlinge, sie forderndie Proklamierung des numerus clausus. Oder, in Städten wie Leipzig oder Frankfurt , die Zahl der Buchhandlungen ist von Alters her einebeträchtlichere, die Zulassung eine ganz oder nahezu unbeschränkte; und