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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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Monopol und Polypol.

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religiös, oder besser dogmatisch, theologisch besonders erregten Zeitensehr wenig um die Rücksichten auf das Wohl des Handels gekümmert:wenn auch, von dem schweren Druck zu solchen Zeiten abgesehen, denewigen Preßhudclcien durchaus nicht die große und allgemeine buchhandcls-gcschichtlichc Bedeutung zukommt, die man ihnen zuweilen wohl beizulegengeneigt gewesen ist. In gewerberechtlicher Beziehung sind sie ihm imganzen in durchaus wohlwollender und den Grundcmschauungcn der Zeitentsprechender Weise entgegengekommen. Lokale Verbictungsbefugnis,Ausschluß der auswärtigen Konkurrenz, Aufrichtung von Schrankenzwischen den einzelnen Gewerbczwcigcn waren die Grundsätze dieserAnschauung. Man erstrebte geschützte Absatzgebiete im Sinne der ge-schlossenen Stadtwirtschaft, des territorialen Merkantilismus; man schufgeschützte Absatzgebiete für einzelne Buchhandlungen und für einzelneBücher, besonders Schulbücher, Kalender, geistliche Liederbücher u. dergl.Die Behörden haben, dem Drängen des Buchhandels folgend, dieseSchranken errichtet, die auswärtige und einheimische Konkurrenz einge-dämmt, ja sie haben sich hierin vielfach denken wir z. B. an dieGencralprivilegicn -nur allzu sehr ins Schlepptau nehmen lassen; derBuchhandel wurde fast überall mit Zollfreiheit oder besondern Begünsti-gungen begabt. Daß aber diese den Regierenden und Regierten ge-meinsame Grundanschauung auf Seiten der erstern häufig zwar derForderung des Buchhandels, nicht aber der des Buchhändlers entsprach,ist natürlich. Der Buchhändler dachte an sich und rief nach Privilegund Monopol; dem Staate aber waren auch die buchgewerblichcn Zweigegleichsam Ämter, die zum allgemeinen Besten verwaltet werden mußten.Die Bnchhändlcrprivilcgicn hatten deshalb denselben Charakter, wie wirihn oben bei den Buchdruckcrprivilcgicn angegeben haben. Deshalb aberauch, und das ist ein weiteres Kennzeichen unseres Zeitraums, inner-halb des gemeinsamen Privileg- und MouopolrahmcnS nun schon einedeutlichere, ausdrückliche und grundsätzliche polypolistische Tendenz der Re-gierungen, zeitiger, wie es scheint, als im Durchschnitt unserer all-gemeinen Gcwerbsgcschichte. Der Große Kurfürst gestattete: um durchKonkurrenz die Preise niedrig zu halten, 1677 einem Leipziger Buch-händler, schon vierzehn Tage vor Markttagen in den Residenzen feilzu-halten. Dergleichen Überschreitungen der Marktzeit besonders nach Schlußdes Markts kamen als Überschreitungen des Lokalrechts häufig genug vor,

Geschichte des Deutsche» Buchhandels . II. ^