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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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3. Kapitel: Der Buchhttndlcr,

und wie die Geschichte der übrigen Handels- und Gewcrbszweige, so ist auchdie des Buchhandels Jahrhunderte hindurch von Klagen und Beschwerdendarüber und von diesbezüglichen Verboten erfüllt; eine dergleichen ausdrück-liche Genehmigung war etwas Unerhörtes. Die beiden privilegierten Buch-händler Berlins protestierten unverzüglich; der Kursürst hielt indes den Be-fehl aufrecht:gestalt die hiesigen Buchführer eine Thcurung mit denBüchern gemacht und gleichsam ein Noncipoiium eingeführt, welchesSe. Ehurfürstliche Durchlaucht nicht ferner gestatten wollen."^ DieserPunkt vervollständigt den Unterschied einer alten und neuen Zeit, die etwadurch den Beginn der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts getrennt werden.In Riga z. B. zeigte der Buchhandel in den vierziger Jahren des Jahr-hunderts folgende Struktur: ciu privilegierter Buchladcn; daneben vierbis fünf Buchbinder, mit ausgedehnten direkten Verbindungen mitDeutschland ; Privatleute, die mit Umgehung des Platzbuchhandels vonweither, z. B. Rostock, direkt beziehen; zur Marktzeit die Schar derfliegenden Buchhändler. Ein völlig veränderter Zuschnitt am Ausgangdes Jahrhunderts: eine zweite Druckerei, Buchhändler und Drucker deut-lich geschieden, die ersten reinen Buchhändler Nölter und Härtel, um1680, der Buchhandel freigegeben; 1681 mit Zollfreiheit bcgnadet."°Das mehr oder weniger deutlich hervortretende Mißbehagen mit derMonopolwirtschaft freilich war viel älter, nur daß ihm die Regierungenerst jetzt praktisch Ausdruck zu geben begannen. In Königsberg schlugenschon 1574 die ?berrätc vor, das Privileg der Daubmannschen Erbendurch eine Taxe uud den Vorbehalt, nach Bedürfnis andere Druckereienzu errichten, zu beschränken, und als 1584 Georg Osterbergcr um dieÜbertragung des Privilegs auf ihn (einzige Druckerei im Herzogtum;Verbot der Nachdruckscinfuhr), die Erlaubnis, einen Buchbindcrgcsellenhalten zu dürfen und ein Lumpenaussuhrvcrbot nebst dem Befehl, daßalle Lumpen im Lande in seine Papiermühle zu liefern seien, nachsuchte,erhoben nicht nur die Buchbiudcr den üblichen Widerspruch, sondern er-klärten auch Rektor und Senat den Inhalt des Gesuchs sür einhoch-schädliches Monopol"; Ostcrbcrgcr aber bekam sein Privileg mit allenerbetenen Positionen, noch dazu erblich. In den Jahren 1638 und1640 gelang es der Universität endlich, sowohl ihrem Universitäts-drucker, wie ihrem Universitätsbuchhändler eine Konkurrenz auf denHals zu setzen. Die Druckerei war gänzlich in Verfall geraten,