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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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Monopol und Polypol,

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der Drucker hielt seine Zahlungstermine nicht ein, die Professorensahen sich genötigt, ihre Schriften, sogar Disputationen und Thesenzum Druck mit vielen Unkosten nach Dcmzig und Elbing zu schicken;und dabei nahm der monopolisierte Drucker nicht nur unbescheidenePreise, sondern benahm sich sogar unbescheiden gegen die Herren Pro-fessoren. Der schamlose Buchhändler aber, während der Drucker sichin angemessenen wehleidigen Verhältnissen befand, kaufte sich einen Garten,trieb also usuram monstruosam. So konnte es nicht weitergehen!Schon 1632 ging die Universität wegen desmonopolischen Treibens"an den Landtag und schlug die Aufhebung des Buchdruckermonopols vor;in einem Berichte an den Kurfürsten, 1638, bemerkt sie ausdrücklich:daß an und für sich und bei guter Führung allerdings eine Druckereigenüge, das Monopol sie aber erschlaffe und deshalb durchaus eineKonkurrenz nötig sei. Segcbade, der Inhaber, erhielt eine Frist vondrei Monaten, um sich aufzuraffen; während derselben starb er; undnun wurde, 1640, neben der alten Druckerei die neue von Reußner er-richtet; neben der Buchhandlung von Peter Hendel war schon 1638 dievon Hallervord eröffnet worden. Das genügte aber der Universitätnoch nicht. Auch die zwei Buchhändler hielt sie sich für verpflichtet undberufen, mit den Hunden der Konkurrenz zu Hetzen: auf eigene Faustgestattete sie einem holländischen Buchführer, im Kollegium feilzuhalten auch außerhalb der Jahrmärkte. Natürlich beschwerten sich dieBuchhändler, 1644; die Regierung verfügte umgehend, der Fremde habeunverzüglicheinzulegen und außer Jahrmarkts seine Nahrung ander-weit zu suchen". Die Professoren gewährten die Erlaubnis trotzdem weiter,weil der Fremde die Bücher um ein Drittel billiger gebe. Erst aufendgültiges Verbot des Kurfürsten vom 19. Januar 1646 fügten sie sichfür diesmal; aber die Universität war es auch weiterhin, die ihre Gerichts-barkeit über die Buchhändler in gleicher Richtung ausbeutete; im Jahre1662 mußte wieder einmal ein kurfürstlicher Abschied dahin ergehen,daß kein fremder Buchführeraußer Jahrmarkts weder in noch außer-halb dem LoUe^io" ausstehen dürfe. Und wieder fand der Befehl beiden Professoren keine Nachachtung; im Sommer desselben Jahres reichtendie beiden Buchhändler bei der Universität eine Beschwerde ein; derFremde ein Diener aus Hamburg Hütte keine andern Bücher,als sie selbst nnd verkaufe sie sogar theurer; sie verlangten Schließung