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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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3. Kapitel: Der Buchhändler.

seines Ladens bis zun? nächsten Jahrmarkt:. die Hamburger Buchhandlungsuchte also unter dem Schutze des Senats eine Königsbergcr Filiale zuerrichten. Aber nun rückte die Zeit heran, in der die Regierung selbstschwankend zu werden begann. Im Sommer 1l>79 wurde einem fremdenBuchführer, dereinige Freiheit seine Bücher außer der Jahrmarktszeitzu verkaufen" erbeten hatte, das Gesuchin gewisser Maße" gewährtund dem Aufsichtsbcamtcn (Mimdawrius Ksei) aufgegeben, darauf zuachten, daß dieKonzession zu keinem Mißbrauch gezogen und den pri-vilegierten Buchführern nicht prüjudiziert" würde: eine halbe Verbeugungvor dem alten Privilegrechte von zweifelhafter praktischer Bedeutung.Ebenso schien es der Regierung im folgenden Jahre nicht bedenklich, dasGesuch eines Rostocker Buchführers: seine Bücher, damit er im Jahr-markt so viel eher zum Verkauf gelangen könne, vorher wenigstensauspacken und in Ordnung legen, auch dcucn, die es begehrten, zeigen"zu dürfen, zu bewilligen, wenn nur dabeialler Unterschleif, daß denprivilegierten Buchführern kein Eintrag gcthan würde, verhütet werdenkönnte": dazu wurde der Senat um Rat angegangen. Wie dieserausfiel, kann nicht zweifelhaft sein, wenn wir ihn auch ebenso wenigerfahren, wie die endgültige Verfügung; er hat die Bewilligung zweifels-ohne angelegentlich befürwortet.^ Diese schwankende Übcrgangsstcllungzeigt auch deutlich das Konzept einer Negiernngsverfüguug desselbenJahres (1680). Der Satz:Ksspudliea littsi-lu'm aber würde hoffentlichbei Vermehrung der Buchführcr nicht übel fahren, weil auf solche Artin Übersetzung des Preises der Bücher sich einer vor dem andernwürde fürchten und den Käufer nicht übervorteilen müsse", ist gestrichenund statt dessen das gerade Gegenteil gesetzt: daß die Buchhändler durchneue Konkurrenzins Gemein verhindert werden dürften etwas Gutesund Rares an Büchern zur Hand zu schaffen". Sehr bezeichnend ist auchdie Begründung der Zulassung eines vierten Buchhändlers durch dieNegierung, 169l>. Hallervord, sagt sie, sei nicht im Stande, Universitätund Stadt genügend zu versorgen: folglich den dritten Buchhändler,Heerdan, ästimierte sie nicht als solchen, weil ihm der Kurfürst dasExamen erlassen hatte habe Boye, der die Mittel dazu besitze,dasNonoxolium" und könne beliebige Preissteigerung betreiben; folglich seiein weiterer Buchhändler Paul Friedr. Rhode, ein gelernter Buch-händler zu vrivilegieren."6