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3. Kapitel: Der Buchhändler.
In Königsberg galt seit 1674 der numerus «inaterimiiuL vrivileFmtusals gesetzliche Norm; 1680 wurde der erste Versuch einer Übcretablicrungvon den vier Privilegierten abgeschlagen; in den Jahren 1700 und 1702erklärte der Kurfürst die Überschreitung der Bierzahl für durchaus un-tunlich; schien eine Überschreitung geboten oder gestattet, so wurden dein8up6i'immörariu8 gewöhnlich Beschränkungen irgend welcher Art auf-erlegt.^" Im Jahre 1675 reichten die fünf Dresdener Buchhändler einGesuch um Beschränkung auf die bestehende Anzahl ein; sie erhielten das,1710 erneuerte, Privileg: daß neben ihnen und ihren Erben keinem an-dern »erstattet sein solle, in Dresden einen Buchhandel „ohne ihrenConscns anzufangen und zu treiben".^ Die Lage, wie wir sie so inStädten wie Dresden und Königsberg nun finden, ist bezeichnend fürdie EntWickelung des berufsmüßigen ansässigen Buchhandels. Bis umdas Jahr 1630 noch lag der Königsbcrger Platzsortimentshandel in derHand der Buchbinder und Buchdrucker, das übrige thatcn die fahrendenBuchführer auf den freien Jahrmärkten; erst 1631 Peter Hendel, der„erste Buchhändler Königsbergs"^; ^ Dresden noch in den fünfzigerJahren die Erklusivprivilcgierung eines einzigen Buchhändlers. Wie an-ders jetzt! Und so mußte der berufsmäßige Lokalbuchhandel sich weithinerst Platz und Bahn schaffen. In ganz Mecklenburg gab es einen eigent-lichen Buchhandel, betrieben in selbständigen Läden durch berufsmäßigausgebildete Geschäftsleute, bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts nurin Rostock; bis dahin die Herrschaft der Buchbinder und wanderndenBuchführer; auch die Drucker traten gegen sie zurück: sie erhielten wohlzuweilen Schulbüchcrprivilegicn, waren aber mittellose Leute und habenhier im ganzen 17. Jahrhundert nur eine bescheidene Rolle gespielt.Unser letztes Kapitel wird von anderm Gesichtspunkt aus auf die Dingezurückkommen, und dabei wird sich zeigen, daß die Bedeutung des Nicht-buchhändlcrs und der Kampf des Buchhändlers gegen ihn auch im 18. Jahr-hundert noch lebhaft genug war, ja es gerade damals wurde; hier sehenwir davon ab, um die durch die Jahrhundertc hindurchgehenden Haupt-linicn der Entwicklung nicht zu verwirren.
Die deutschen Städte und Staaten haben den Buchhandel von derfiskalischen Seite her, und leider nur allzu häufig in allzu unmittel-barer, also für ihr eigenes Interesse verkehrter Weise anzusehen gewußt;sie haben sich in prcßpolizeilichcr Hinsicht namentlich in politisch und