182 5. Kapitel! Leipziger Büchcrinesse bis zum klassischen Litteraturzeitaltcr.
tigkcit war. Auch in der Geschichte der Buchhandelsgesctzgcbung undder kursächsischen Büchcrkoinmission sind die letzten Jahrzehnte des 17. Jahr-hunderts von besonderer Bedeutung. ^
Mitten in den Zeiten des großen Kriegs hatte sich die Begründungeiner festern Organisation der Bücherkommission, wie sie vor allem inSachen des Privilegwescns dringend geboten war, angebahnt. Das Ge-fühl der Notwendigkeit solcher Änderung war in Buchhändlerkreiscn stark.Im Jahre 1637 bemerkte eine Eingabe von Henning Große dem Jüngernin Leipzig und Johann Franckes Erben in Magdeburg ausdrücklich: esmöchte zu erwägen sein, daß oft sowohl au der Universität in den Rek-toren und ihren Beisitzern, als auch im Rate jährlich resp. halbjährlichein Wechsel der Personen vorfalle: daher denn von nöten oder doch rat-sam zu sein scheine, diese privilegierte und summarische Sache „gewißcnpersohnen" aufzutragen. Der Vorschlag geschah bereits nicht ohne An-halt und Unterlage: ein Reskript vom Jahre 1630 wandte sich an denRat und — nicht an die Universität, Rektor und Magistri oder dergl.allgemein, sondern — die beiden namentlich genannten ProfessorenHeinrich Volkmann und Johann Böhme. Damit waren zum ersten maldie an der Bücherkommission beteiligten einzelnen Mitglieder des Universi-tätsgremiums staatlicherseits persönlich und namentlich ernannt, und eswar damit eine besondere, unveränderliche Behörde für das Bücher-wesen begründet. In den Kriegszeiten hatte die neue Einrichtung zu-nächst noch keine Festigkeit erlangt. Von 1652 ab lassen sich die persön-lich zur Bücherkommission verordneten Professoren fortgesetzt verfolgen.Ob für die fünfziger und sechziger Jahre lückenlos, steht dahin; dennzunächst (bis 1668) geben nur die Adressen der Reskripte über die Per-son der Amtierenden den Nachweis. Es treten zunächst von 1652 bis1668 die Professoren Franz Nomanus und neben ihm nacheinanderJohann Hülseinann, der Superintendent Elias Lange (seit 1666) undder Professor Johann Adam Scherzer (seit 1668) auf. Schcrzer istder erste Bücherkommissar, der, wie nun alle seine Nachfolger, durchein an Universität und Rat gerichtetes Spczinldckrct (24. Januar 1668)ernannt worden ist. Zugleich wurde nach Nomanus' Tode (1668) fürdiesen kein Ersatzmann ernannt: seit dem Jahre 1668 ist die Universitätnur noch durch ein Mitglied in der Bücherkommission vertreten, undes ist so bis zum Ende der Institution geblieben. Schcrzcrs Nachfolger