Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
183
Einzelbild herunterladen
 
  

Ausbildung der Bücherkomnnssiou. Bücherfiskal.

183

bis'zum Beginn der dritten, neuzeitlichen Hauptperiode waren v. ValentinAlberti (16871697), v. Johann Benedikt Carpzov (16971699),I). Johann Olearius (16991713), v. Johann Schmicdt (17131731),sämtlich, bezeichnend genug, Professoren der Theologie, I,. Gottlob FriedrichJenichen (17311734), Professor der Moral, und N. Johann ErhardKapp (17341755), Professor der Eloquenz.»

In den sechziger Jahren machte die Regierung Miene, die Bücher-kommission, deren Stellung dem Dresdener ?berkonsistorium gegenübereine außerordentlich unselbständige, eine unselbständigere war, als sie ihrdie Verordnungen des 16. Jahrhunderts angewiesen hatten, vollends zueinem fast ganz unselbständigen Vertretungsorgan der fiskalischen Inter-essen herabzudrücken, namentlich ihr die Prcßpolizei zu entziehen und siedem Leipziger Konsistorium oder der Universität zu übertragen^; die Ver-suche scheiterten indes am Widerstände des Rats. Die Gründe, die dieRegierung zu solchem Auftreten bewogen, können keine andern gewesensein, als daß sie aus fiskalischen und preßpolizeilichcn Rücksichten dieSchwerfälligkeit der Institution durch weitergehende Arbeitsteilung zu be-seitigen suchte. Man wird zu dieser Auffassung geführt, nicht nur, weildie Universität in diesen Streitigkeiten sich bemühte, die vom Rate gehand-habtc Prcßpolizei der Regierung gegenüber als eine ungenügende darzu-stellen, sondern auch, weil das Abbrechen dieser Tendenzen zusammenfälltmit der Einsetzung eines Büchcrfiskals, wodurch die Hoffnung erwecktwurde, die Amticrung der Büchcrkommission auf diesem neuen Wege zuverbessern und gleichzeitig zu einer finanziell ergiebigcrn zu gestalten.

Die Geschüftsbehandlung bei der Büchcrkommission litt unter demÜbclstand, daß die Kommission über keinen ihr selbst und nur ihr alleinunterstellten Unterbcamten zur Besorgung der verschiedenen ihr zugewie-senen Geschäfte verfügte. DieVisitationen" und die Mcßberichte er-ledigte der ^berstadtschrcibcr. Die Beschlagnahmen bei Nachdrucks- undPreßdelikten wurden zum Teil ebenfalls durch den Stadtschreiber, vorwie-gend durch die Stadtgerichte vorgenommen.

Nun hatte sich inzwischen, gleichsam durch Urzeugung entstanden,der Bücherfiskal der aber amtlich bis in die siebziger Jahre des17. Jahrhunderts noch nicht so genannt werden darf heran- undherausgewachsen. Der Ursprung des Amts liegt darin, daß die In-sinuationen der Natur der Sache nach vorwiegend vom Hosgerichtsfiskal