Biicherfiskcil.
185
schwach" geworden war, suchte der Notar Christoph Mehlich, sich — ummit der Büchcrkommission zu reden — seine Verrichtung aus eigener Be-wegnis anzumaßen: er ging das Oberkonsistorium unterm 4. März 1673darum an, ihn auf allgemeines Verlangen der Buchhändler verordnungs-mäßig als „Bücher-Fiscal" zu installieren: ein Amt, das noch nichtexistierte, und ein Titel, der bis dahin noch nicht vorkommt. DieRegierung ging, besonders durch den Gesichtspunkt der Förderung fis-kalischen Interesses bewogen, darauf ein. Als Aufgaben des Büchcrfiskalsbezeichnete sie die Insinuation der Privilegien, die Beobachtung und Liefe-rung der Pflichtexemplare und die Aufsicht darüber, daß keine verbotenenund uncensicrtcn Schriften gedruckt würden. Der Rat, der doch etwaszweifelhaften Autorität eingedenk, die ihm früher über deu Hofgerichts-fiskal teilweise zugewiesen war, beeiferte sich, sie über den neuen Unter-beamten der Bücherkommission besser und ganz in seine Hand zu be-kommen; er bezeichnete die Persönlichkeit des Notars als ungeeignet undschlug statt seiner denjenigen vereidigten Ratsaktuar vor, der bisher dieGeschäfte der Kommisston bearbeitet hatte, Gottfried Lange. Am 15. De-zember 1673 wurde er als der erste Bücherfiskal installiert. Seinesämtlichen Nachfolger sind ebenfalls aus dem Kreise der Ratsaktuare,die in der ersten Zeit auch Notare sein mußten, hervorgegangen.
Der neue Beamte wurde bald auf die untergeordnete Stellung einesExpedienten oder Registrators herabgedrückt. Seine Aufgabe bestanddarin, die aus dem Oberkonsistorium eingesandten Privilcgdotumente beiden Privilegierten gegen die ihnen anfänglich direkt von Dresden auszugestellten Jnterimsscheine auszutauschen, aus deu Privilegien ein Ver-zeichnis der privilegierten Bücher zu extrahieren, die Pflichtexemplare inder ersten Mcßwoche einzutreiben, sie sogleich nach Schluß der Messenach Dresden zu senden und die Quittungen über die geschehenenLieferungen auszuhändigen — wenn das Obcrkonsistorium sie sendete.Seine Besoldung als Bücherfiskal bestand nur in den Jnsinuations-einnahmen; und war die Jnsinuationsgebühr an sich auch hoch genug— sie betrug für jedes Privileg zwei Thaler —, so meinte der Ratdoch schon im Jahre 1685, daß sich deshalb niemand gern zu dem Amtegebrauchen lasse. Selbst mit dem Amtstitcl Büchcr-„Fiskal" verband sichein gewisses Odium; im ersten Viertel des folgenden Jahrhundertswnrde er deshalb in den eines „Bücher-Inspektors" verwandelt.