192 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmesse bis zum klassischen Litteraturzeitaltcr,
sich in die Lehrc vom kursächsischm Pflichtexcmplarzwaug. Und warmit teuern Mitteln gegen Nachdruck und Ncichdrucksvertricb auf kur-sächsischcm Gebiete eine Schutzfrist von zehn Jahren erkauft — alsJohann Friedrich Glcditsch in Leipzig bei der etwa zehnten Auflage vonCarpzovs ?raxis erimiimlis einen endlichen Nachlaß von einigen Exem-plaren erbat, gab er an, daß er bereits mehrere tausend Thaler Wertan Pflichtexemplaren privilegierter Bücher eingeliefert habe —: wiestand es bei währender Privilegfrist mit dem Rechtsschutz?? Im Jahre1676 wurden Christian Gentsch, der Vertreter der Johann GroßcschcnBuchhandlungen in Leipzig und Halbcrstadt, und Christian Weidmannin Leipzig von Jacob Lasche aus Hanau wegen Vertriebs von Nach-drucken seiner kaiserlich und kursächsisch privilegierten Ausgaben vonNath. Duez' französischer Grammatik verklagt. In Frankfurt erklärteGentsch „mit lachendem Munde": ja, er Hütte Exemplnria genug, abernicht zu Frankfurt ; daß er selbige dahin bringen thüte, so närrisch wäreer nicht; in Leipzig könne Kläger sie ihm zu ganzen Ballen abkaufen,so viel er nur wünsche: kaiserliche Privilegien würden in Sachsen undBrandenburg nicht respektiert, und was Lasches kursächsischcs Privilegbetreffe: „wenn man schon bei der sächsischen Rcgicrnng elagcn thäte,wäre doch keine Hülsfe vorhanden, sondern allein diese Antwort: Manköntc ihren Unterthancn das Brod nicht aus dem Munde ziehen." DieFolge zeigte, wie richtig Gentsch gesprochen hatte. Der Hanauer ver-klagte die beiden Leipziger noch im April 1676 sowohl beim Ober-konsistorium in Dresden, als bei der Bücherkommission in Leipzig . DiePrivilegstrafc betrug hundert Thalcr. Weidmann handelte die seine aufdreißig Thaler herunter; Gentsch gelang es zunächst nur, auf fünfzigThaler zu kommen, aber nachdem er schon Ostern 1676 behauptet hatte,sämtliche in der Michaelismessc 1675 in Leipzig von Gabriel Stintzneraus Schleiz erkauften Exemplare sofort nach Halbcrstadt verpackt zuhaben, woselbst sie noch unausgepackt stünden, produzierte er ein halbesJahr darauf ein notarielles Instrument, daß im September 1676 inHalbcrstadt ein Ballen, der von Magdeburg , wo der Nachdruck ge-druckt war, jederzeit leicht nach Halberstadt zu beschaffen war, vorNotar und Zeugen eröffnet worden sei — die Unwahrschcinlichkeit, daßder Einkauf in der Zwischenzeit nicht zu verwerten gesucht, nicht einmaldein Lager eingefügt worden wäre, liegt auf der Hand — und hundert