Ungenügender Rechtsschutz.
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Duez enthalten habe. Daraufhin ging er 1677 ganz frei aus; Lasche,statt die Hälfte der verwirkten Strafen (also hundert Thaler) zu er-halten, hatte das leere Nachsehen und nur das Vergnügen, seine Advokatcn-kostcn zu bezahlen. Wurde hier noch der Schein Rechtens wenigstenseinigermaßen ausrecht erhalten, so wurde in andern Fällen das Privilegdes Fremden schlicht kassiert, und dabei zeigt sich dann noch deutlicherdas, was alle diese Fälle geschichtlich erklärt: wie tief die sächsische Re-gierung noch ein Jahrhundert nach Beginn der Mcßprivilcgpcriodc inder Auffassung des reinen Territorialprivilcgwcsens befangen war; ebensowie die Buchhändler, die sich zuweilen geradezu darauf beriefen. Sowar über eine neue Ausgabe der Lutherischen Edition von kasoris lexieongrkeeo 1g.tiuum in Aovum ?SLtg,msnwiu am 15. Juni 1685 JohannTheodor Boetius in Nürnberg, am 15. Juli 1685 Johann FriedrichGleditsch in Leipzig — ein Beispiel für den Mangel an Ordnung, derin der Kanzlei des Obcrkonsistoriums herrschte — ein Privilcgschcin er-teilt worden. Als nun Gleditsch sein Schein abgefordert wurde, machteer geltend, nicht etwa, daß er ein besseres Recht habe, das war unmög-lich, sondern daß er als sächsischer Unterthan, der jährlich in die hundertThalcr an onsridus leiste, denn doch ein ganz anderer Mann sei, alsder -Nürnberger Handlungsdicner Boetius, der arme Teufel, der keinezehn Gulden im Vermögen habe und wohl nur darauf spekuliere, seinPrivilegium günstig zu verhandeln; auch würde mau sich, da er, Gleditsch,mit dem Drucke bereits begonnen habe, falls sein Rekurs abgewiesenwürde, noch länger der reformierten Edition (der zu Herborn gedrucktenrechtmäßigen Originalausgabc) bedienen müssen. Daranf wurde derSchein des Erstprivilcgicrten kassiert. Und doch wußten in andernFällen, in denen die einheimische Handlung die crstprivilcgicrte war,sowohl der Buchhändler als auch die Regierung das Recht der Erst-privilcgicrung recht wohl geltend zu machen. Im Jahre 1678 warHieronymus Kromaycrs 'InsoloZm positiv»-xolsmiea der WitweWittigau und ihrem Associe Friedrich Knoch privilegiert worden, undbei dem Übergange des Geschäfts an den Schwiegersohn der erstcrn,David Fleischer, und dem Austritt Knochs, der nach Frankfurt a. M.übersiedelte, erhielten beide, Fleischer im Mai, Knoch im Juni, dasPrivileg erneuert; als sich Fleischer darauf stützte, daß er sich zuerstgemeldet habe, nzurde Knochs JnterimSschcin kassiert.
Geschichte de-- Deutschen Buchhandels. II. 13