Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
195
Einzelbild herunterladen
 

Ungenügender Rechtsschutz. Die Pflichtexemplare.

195

Messe erinnerten und gedrängten Privileginhaber nicht über die schonerfolgte Lieferung ausweisen konnten.

Die Mangelhaftigkeit der Rechtshilfe, wie sie von Dresden aus ver-schuldet wurde, tritt noch mehr ins Licht, wenn man aus den Eingaben desHofgcrichtsfiskals aus den 1650er Jahren ersieht, mit welchen Mittelnund auf welchen Wegen bei der mangelhaften Aufsicht und Fürsorge dieNachdrucke nach Leipzig eingeschmuggelt und dort in und außer der Messetrotz Büchcrkommission und Fiskal ungeschcut verhandelt wurden. DieAuswärtigen sandten ihre Nachdrucke zwischen den Messen in Ballenund Fässern an ihre Faktorc, die sie vertauschten, verkauften, nach aus-wärts vertrieben, versahen die Nachdrücke mit dem Titel oder einigenBogen des privilegierten Verlegers, führten verschiedene Register, legtendie Nachdrücke auf einen finstern oder abgelegenen Winkel oder in sehrgroße Höhe, legten sie ohne Titel und Kupferstücke entweder ganz oderunzusammcngctragen in die Stöße der erlaubten Bücher mit ein undgaben sie nötigenfalls für unbekannte Defekte ausvnd was der-gleichen vorbrechere listigen Ränckc vnd boßhaftigcn mittel mehr sind,welche nicht zu erzchlen".

Daß alle diese Umstände nicht dazu beitragen konutcn, die Buch-händler zur Ablieferung der Pflichtexemplare freudiger zu stimmen, leuchtetein. Wie hatte der Bücherfiskal immer wieder über die Schwierig-keiten, die sich ihm hier entgegenstellten, zu stöhnen, er, der seinerseitsvon Dresden aus wegen angeblicher Nachlässigkeit in Überwnchuug derAblieferungen gerügt wurde! Manches privilegierte Buch erschien invielen Jahren noch nicht, das Privileg war nur nachgesucht worden, umdas Buch bei der Handlung, damit sich ein anderer nicht daran ver-greifen dürfe, zu konservieren; zahlreiche auswärtige Privilcginhabcr kamennicht zur Messe, gaben auch niemand Kommission, die Lieferung stattihrer zu leisten; vielfach wurde vorgegeben, die Cinschickung sei vonHaus aus erfolgt oder die Bücher sollten einem Tcrtio zum Einschlagmitgegeben werden: die Einsendung bestand unter solchen Umständenvielfach in nichts mehr als einigen Schul- und Gcbctbüchlciu. Dieneuen Auflagen wurden möglichst verheimlicht und verschwiegen: jaBittorff erklärt geheimnisvoll, es verlaute, daß abgefeimte Verbrecherdahinabgerichtet" sein sollten, daß sie bei Wiederaiolegung eines be-reits gedruckt gewesenen Buchs die vorige Zeit nach dem alten Exemplar

13'