Censur.
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schlcppung bewußt. Der Bücherfiskal dagegen hob um diese Zeit her-vor, er sei seit einigen Jahren, seit der Pietismus so sehr überhandgenommen habe, fast wöchentlich mit Konfiskationen belastet worden;wobei freilich zu bemerken ist, daß die Ausführung solcher Befehle dengewitzten Buchhändlern gegenüber oft ergebnislos war: anonyme Sendung(mit dem Zusatz: der Absender werde sich zur nächsten Messe melden)waren üblich und wurden immer üblicher; man war geübt darin, dieBücher gut zu verstecken oder rasch aus Leipzig verschwinden zu lassen.Die Regierung ihrerseits that ihr möglichstes, indem sie auf Grunddes Meßkatalogs eine vorbeugende Prcßaussicht übte: es begegnet derFall 2, daß Konfiskationen über Bücher verhängt wurden, die nochgar nicht erschienen waren. Andrerseits kamen so späte Eingriffe vor,daß selbst die Censnruntcrschrist gegen Beschlagnahme nicht schützte.^'Die Umgehung der Censur betreffend verstieg sich die Regierung imJahre 1698 zur Androhung von „Leib und LebcnSstraffe". WelcheMittel man überhaupt dagegen auwandtc, um das Censurwcsen, über daswir genauere Bestimmungen im Februargcnerale vermißten, zu regeln,zeigt übersichtlich ein Reskript vom 26. Februar 1697: Erneuerung derVereidigung der Buchdrucker, Verbot, von amtlichen Drucksachen desRats und der Universität abgesehen, auch „das geringste nicht" ohneCensur des Dekans oder des von ihm dazu Beauftragten zu drucken,Censur der den Slawin Mdlieuw betreffenden Skripta allein durch denOrdinarius der Juristcnfakultät, Censur, oder mindestens Pcrmissions-ciuholung beim Dekan, auch aller neuen Auflagen, gleichviel, ob mitoder ohne Zusätze; ebenso der „Latalo^i, welche die Buchhändler inMcßzeiten drucken laßen". Die letzte allgemeine Vereidigung hatte am9. Mai 1681 stattgefunden. Dabei hatten die Drucker um dreierleigebeten: um die Erniedrigung der Ccnsurgebührcu, Abschaffung der Ncu-censur bei neuen Auflagen und Abschaffung der Censur der Arztzettcl.Jetzt war die abermalige Censur aller bereits gedruckten Bücher und selbstunveränderter neuer Auflagen offiziell verordnet, dazu die Censur derKataloge. Von den Ccnsurgebühren verlautete nichts. Auch die Buch-drucker hnbcu diesen Punkt in extenso jetzt nicht wieder berührt. Es be-standen übrigens die folgenden Sätze: Leichenpredigt pro Bogen 8 Groschen;von jedem andern Buch 1 Thaler und dazu in der theologischen Fakultät5 Exemplare; früher gab man: Verse pro Bogen 2 Groschen, Leichen-