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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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198 5. Kapitel: Leipziger Büchermcsse bis zum klassischen Litteraturzeitaltcr.

predigt 6 Groschen, von andern Büchern nur 1 Exemplar ohne sonstigeGebühren und wußte nichts von den 5 Exemplaren in der theologischenFakultät; Gebühren und Exemplare hatten die Verleger zu tragen; dieDrucker gaben an, diese würden durch die Höhe der Leistung vom Druckin Leipzig abgeschreckt. Um so mehr beschäftigten die Buchdrucker diebeiden andern Bestimmungen. Wie neun Jahre vorher Weidmann, soerklärten sie jetzt einhellig, daß durch die erstere Bestimmung auf einmalihre Druckereien ruinieret wären, weil weder Leipziger noch fremde Buch-händler ihre längst approbierten Vcrlagsopcra fernerhin in Leipziger Drucke-reien geben würden, um bei jeder neuen Auslage von neuem Zeit und Geld zuverlieren. Und die Censur der Buchhändlerkataloge? Kam der Buchführervon der Messe heim, so hatte er kaum dazu Zeit genug, seinen Katalog anzu-fertigen, geschweige, daßZeit für die Einholung derCensur übrig blieb: konntesie denn auch so schnell besorgt werden, da doch nicht alle neuen Bücher bereitsgenügend bekannt waren, um sofort zu bestimmen, was erlaubt und ver-boten sein sollte? Namentlich über die Langsamkeit der Censur inPhilologicis, Philosophicis und Politicis beschwerten sich die Buchdrucker,weil sie nicht mehr, wie früher, vom Fachprofessor, sondern vom Dekanausgeübt würde: der sei aber nicht in allen Leisntiis xlülosoiinieisbewandert, und so sei es schon mehrfach vorgekommen, daß mancherTraktatnicht nur etliche Monath, sondern über Jahr und Tag" auf-gehalten worden sei und die Buchhändler den Auftrag zurückgezogen undauswärts hätten drucken lassen. Die einzige Erleichterung, die das Ober-konsistorium daraufhin eintreten ließ, war die, daß es für die philosophischeFakultät bei der alten Censur durch die Fachprofcssoren belassen wurde,und daß die Dekane bei der Censur neuer Auflagen schon approbierterWerkenichts fordern, noch den Druck auffhalten" sollten. Nachträglichwurde wenigstens noch die bescheidene Bitte, die die Buchdrucker bei derVereidigung ausgesprochen hatten, gewährt: die Befreiung von der Censurfür die mit oder ohne Privileg bereits gedrucktengeringen Bücher",als VoeadullU'ia, vestibulum, ^lmua lüomsius, Donatus lUuzuis, ABC-büchcr, Grammatiken und dergleichen.

Wir haben es öfters, und so noch gelegentlich der Vereidigung derBuchdrucker im Jahre 1684 im Gegensatz zu der eben angeführtenErledigung ihres Gesuchs vom Jahre 1697 durch das ^berkonsistorium beobachten können, wie der Leipziger Rat, wie er seine eigenen