als Titelbild das Porträt des Kgl. Pohlnischen und Ehursächs. AecisrathsMoritz Georg Weidmann voran. Daneben aber gab es auch Karikaturenauf ihn. Einer Beliebtheit erfreute sich Weidmann durchaus nicht. Erwar, und auch darin waren diese Jahrzehnte das Vorspiel der Periodedes vollen Durchbruchs der 'Neuzeit mit ihrer buchhändlerischcn ÜbermachtLeipzigs , das Urbild der erdrückenden Äapitnlmacht, dazu der ungercchtcrwcisebevorzugten, des Großvcrlegcrs. Nicht, als wenn ihm darin ThomasFritsch und besonders Johann Gottlicb Glcditsch, der Sohn und Nach-folger Johann Friedrichs, nicht geähnelt hätten. Aber hier war Weid-mann ganz unbestritten der größeste unter ihnen. Die Entziehung nachunscrn Begriffen rechtmäßigen Eigentums, das der Verleger vom Ver-fasser oder anderu Rcchtsvorgängcrn übernommen hatte, auf dem Wegeallerhöchster Willkür oder souveräner Gnade, die Ausnutzung von Schuld-vcrhältnisscn schwächerer Firiucu, die Erwerbung eines zcitweiscn Nicß-brauchsrechts oder die Erpachtung bestehender Privilegien, die von denInhabern wegen Kapitalmangel nur schwer ausgenutzt werden konnten,waren Mittel, mit denen diese schnell emporgcblühten Firmen, die vorder Leipziger Büchcrkommission und besonders vor dem Dresdener Over-konsistorium, wie auch der Fall gestaltet sein mochte, fast durchweg Rechtbehielten, ihr Wachstum unterstützten und ihr Übergewicht ausnutzten.
An Weidmann fällt besonders seine starke Beteiligung an der Ver-anstaltung und dem Vertrieb von Nachdrücken — sogar von territorialen— und sodann die Gcringnchtung des prcßpolizeilichen Gesichtspunktsauf; dabei, wie er für alle seine Kontraventionen in Censur- und Privileg-sachcn jederzeit straffrei ausgeht. Im Geschäftsverkehr kannte er nachkeiner Seite hin irgendwelche Rücksicht. Man sprach von seinem „inter-essierten Gemüt", das nur zu sehr geneigt sei, andern ihre Arbeit undNahrung wegzunehmen. Als es ihm (1721) nicht gelang, den Eörncr-schcn Erben in Leipzig für 4M nach Schweden verlangte Exemplare der34. Entrcvuc ihrer „Gespräche im Reiche der Tobten" einen genügendniedrigen Particpreis abzudrücken, ließ er kurzerhand gegen 1500 Exem-plare samt Kupfcru unter der^o'rncrschen Firma nachdrucken und nachstcchcn.Die Firma klagte; wobei die Bemerkung: daß „dieser Hr. Weidmannwegen seines zu mehreren mahlen gethancn Nachdrucks mehr als bekannt"sei. Weidmann meinte in der Verhandlung: er habe allerdings keinPrivileg auf diesen Nachdruck, aber es sei ja nur eine kisee volonte.