206 5. .Kapitel: Leipziger Büchcrmesse bis zum klassischen Littcraturzeitalter.
und die Sache hätte so nicht viel zu bedeuten. Indessen ging wegen desdurch den Aufdruck der Cörnerschcn Firma begangenen Falsums die Unter-suchung an die Stadtgerichte. Nur das war der Grund, daß Weidmannder Firma wenigstens die noch vorhandenen 750 Nachdrucksexemplarc aus-liefern ließ; er ließ ihr aber gleichzeitig erklären: daß ihm anietzo garnicht gelegen, sich dieser Sache wegen in Streitigkeiten einzulaßen. DieCörnerschcn verstände» den Wink; sie nahmen die Klage zurück und er-suchten um Einstellung des von den Stadtgerichten eingeleiteten Ver-sahrens, mit der Begründung: daß sie bei ihrer Buchhandlung „ein undandern Verkehr mit ihm hätten, so aber durch einen dergleichen I'ioeessgar leichte unterbrochen werden tönte". Die Stadtgerichte berichtetendie Befriedigung des Klägers nach Dresden mit dem Zusatz: daß dochtrotzdem dein Publieo daran gelegen, daß dergleichen ungebührliche Dinge,wodurch ehrlichen Leuten Schaden zugezogen werde, ungcahnct nicht Passirenmöchten. Das über den Vergleich aufgesetzte Dokument hatte übrigensWeidmann noch gar nicht unterschrieben; er wartete auf das Dresdener Reskript, das das weitere Verfahren niederschlagen und ihm Straflosig-keit gewähren würde. Im April 1722 traf es ein. Es war noch allesmögliche, daß Weidmann darin einen Verweis für „ungebührliches Unter-nehmen" erhielt. Im Jahre 1729 wurde er wegen eines andern Nach-drucks zu Geldstrafe und Konfiskation verurteilt. Die Geldstrafe zahlteer nicht, über die Exemplare erklärte er freundlich dem zur Konfiskationantretenden und ob solcher Ungcnierthcit verblüfften Büchcrinspcktor: diewären nach Halle geschafft. Beachten wir dabei, daß es in dem zuerstangeführten Falle ihm nicht anstehende Bezugsbedingungen waren, aufdie Weidmann mit der Veranstaltung des Nachdrucks antwortete; der Fallbegegnet uns öfters; so druckte er deshalb — und zwar wegen verlangterBarzahlung — im Jahre 1731 ein kursächsisch privilegiertes AmsterdamerOriginal nach, wobei er den Nachdruck im Laden Easpar Fritschö (des„Commissarius" des Amsterdamer Verlegers), der auf keine andern Be-dingungen eingehen konnte, offen und vor Zeugen ankündigte. Der Nach-druck erschien uutcr der Firma Steins in Straßburg , eines „armen un-beträchtlichen Mannes", der in den Meßkatalogcn nicht vorkommt (aber inden dreißiger Jahren als Frankfurter Meßbcsucher begegnet); das eigentlicheausführende Organ war Weidmanns Vetter Franz Varrentrapp in Frank-furt a. M. In den Leipziger Akten der dreißiger Jahre allein liegen fünf