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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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Weidmann: Nachdruck, ungerechte Bevorzugung. 207

Prozesse wegen Nachdrucks gegen Varrentrapp vor, und ein Jenaer Buch-händler bezeichnete ihn 1738 als einen, der sich gleichsam recht darauf lege,Bücher, die andere sud et sine privilöMS unter schweren Kosten an sichgehandelt und gedruckt, wenn er merke, daß selbige nur etwas abgingen,alsobald nachzudrucken, dieselben sodann wohlfeiler zu geben und pro morssno nur Unstatthaftes zur Verteidigung vorbringe. Übrigens zähltenzu seinem Verlag und Nachdruck zugleich die ärgerlichsten Schriften, wie1^68 l^rineessss Nküadares, 1^ Laxe Miaute, I^ettres Nose» vit.esu. dcrgl. Mit ihm stand Weidmann er war auch z. B. Verlegerder beiden zuletzt erwähnten Nachdrucke iu engster Verbindung. Indie Nachdrucksnicdcrlagc Halle wurden prcßpolizcilich anstößige oder nach-gedruckte Exemplare geschafft, nach Frankfurt a. M. su bloe verkauft, wennGefahr drohte. Von dem oben erwähnten Nachdruck wurden bei Varren-trapp 33, bei Weidmann 6t) Exemplare gefunden; jene wurden beschlag-nahmt, diese nicht. Trotz aller ihn verdächtigender Indizien wurde gegenWeidmann als geradezu denunzierten Urheber uud geständigen Verbreiterdes Nachdrucks kein eigentliches Verfahren eingeleitet, er sogar in demganzen Streite nur einmal, über den Besitz von Exemplaren, vernommen.Der Bestrafung entging übrigens auch Varrentrapp; in diesen? Falle formellmit Recht: die Verordnuug vom I.August 1729, die verfügte, daß dasReskript vom 29. Januar 1729, nach welchem an Holländer fernerhinkeine Privilegien erteilt werden sollten, keine Kassation der zur Zeit uochlaufenden Privilegien bedeute, war den Buchhaudlern seitens der Büchcr-kommission nicht ordnungsmäßig insinuiert worden;-aber Varrentrappentging der Bestrafung zu Weidmanns Lebzeiten stets. Weidmann selbstbegründete zwar nicht den Nachdruck, aber den Nachdrncksvcrtricb mitden Bedürfnissen seines umfangreichen ausländischen Geschäfts und nahmihn in dieser Hinsicht aufs entschiedenste für sich in Anspruch. Im Jahre1731 sagte er das mit dürren Worten vor der Bücherkommission underklärte auf das ihm eingeschärfte Verbot des ferneren Vertriebs derbetreffenden Schrift des (übrigens von ihm selbst veranstalteten)Nachdrucks eines Amsterdamer Verlagsartilels, er würdesolcherAndeutung, weil diese seinen auswärtigen Handel hindere, nicht nach-kommen". Er schonte dabei seine nächsten Berufsgcnossen nicht; 1720ertappte ihn I. G. Glcditsch beim Vertrieb ciucö Rudolstädter Nach-drucks der Glcditsch kursächsisch privilegierten Nachdrucköausgabe der von