208 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmessc bis zum klassischen Litteraturzeitaltcr.
Iöchcr überarbeiteten sogenannten Württcmbcrger Suinmarien. Und wennWeidmann später die Ungcniertheit besaß, die in Sachsen als verbotenerNachdrnck zu betrachtenden Exemplare seinem Leipziger Vetter zum Aus-tausch gegen solche von dessen für Sachsen allein rechtmäßiger Ausgabeauzubietcn, wie mag er es mit andern Buchhändlern gehalten haben?Eine Probe endlich von Weidmanns Loyalität gegenüber der Regierung,der er so viel Dank schuldig war. Als Peter Schenck in Amsterdam gelegentlich des Todes der Kurfürstin-Königin Christine Eberhardinc einBlatt stechen ließ, das eine Anspielung auf die Gerüchte über den Druck,den man bis zuletzt auf sie ausgeübt habe, ebenfalls zur katholischenKirche überzutreten, Wohl gar über ihren noch erfolgten Übertritt dar-stellte, eilte Weidmann, durch diese Verunglimpfung der verstorbenenLandesmutter durch — einen Holländer verletzt, in das Gewölbe desAmsterdamers, nannte ihn ein Hundsfot, einen Coujon und Schelm, derwert wäre, daß er hundert Prügel bekäme — Schcuck hat ihn deshalbgerichtlich zu belangen gesucht —, und denunzierte ihn darauf, wahrschein-lich bei dem zur Messe cmwescudeu Geh. Rat und Kanzler von Bülaupersönlich. Als aber nach dem Tode des Kurfürsten Pöllnitz seine Schrift:Lg. Lklxs Mlanw in Holland erscheinen ließ, deren alsbaldiges Verbotselbstverständlich zu erwarten war, hatte er nichts Eiligeres zu thun, alssie mit sich überstürzender Hast — in vier Leipziger Druckereien zugleich —nachdrucken zu lasseu. Als Graf Brühl zur Ostermesse 1734, u. a. um dasVerbot der Schrift zu veranlassen, in Leipzig anwesend war, trug ereinige Stunden vor seiner Abreise von Leipzig Weidmann auf, ihm diePerson holen zu lassen, deren man sich gewöhnlich bediene, wenn manVerkauf oder Druck eines Buchs verbieten wolle. Uais il l'oudlm, schreibtBrühl von Dresden aus. Als das Verbot nach der so gewonnenen Fristerschien, hatte Weidmann seine Exemplare an den Mann gebracht.^"
Mannigfache Beispiele der von der Regierung geförderten Übcrhebungdes Leipziger Großverlcgcrs auch in dem Geschäftsleben der Fritsch undGleditsch. Beispiele zunächst ganz in der Richtung des oben (S. 193)angegebenen Gleditschschcn Falles, in denen in unverfrorener Weise dieRücksichten auf die Handelsbcdcutung der großverlegcrischen Leipziger Firmen über die Rücksichten des reinen Rechts gestellt wurden. DerBücherauktionator Joh. Theod. Boetius hatte unterm 20. Juni 1709einen Privilegschein auf eine Nachdrucksansgabc erworben und Fritsch