druckte ihm das Original mit Zuhilfenahme von drei oder vier DruckereienHals über Kopf — mit Boetius' Worten: „vor: oder teutsch zu sagennach". Als Boetius ihn zur Rede stellte, gab Fritsch zur Antwort:„Ey! waß? er woltc machen, daß ihm sein Privilegium solte cassirctwerden", und reichte bei der Bücherkommission eine Eingabe ein, inder er ausführte: erstens sei Boetius' Privileg noch nicht insinuiertgewesen (was dem allgemeinen Brauche nach erst in der folgendenMichaelisinesse hätte geschehen können), zweitens sei nicht ausgemacht,ob Boetius der Inhaber des Privilegs sei, weil darauf stehe „AufKosten guter Freunde", drittens habe er das Privileg wahrscheinlicherst erbeten, nachdem er erfahren, daß Fritsch selbst an dem Buchedrucke, um an ihm „ein stücke Geld zu schneiden" (beides hatte mit derRechtsgültigkcit der Privilcgverleihung nichts zu thun; übrigens findetsich unter den 25 Titeln, die Fritsch unter die lidii tuwri des voran-gehenden Ostcrmcßtatalogs setzen ließ, der Granatapfel nicht), und viertenslebe Boetius in einem solchen Zustande, daß er kein ABC-Buch, ge-schweige dieses drucken lassen könne, habe keinen Buchladcn, sei nurAuktionator alter Bibliotheken und ließe nur dann und wann einBlättchen fingierte Neue Zeitungen vertrödeln. Er ersuchte deshalb,Boetius' Privileg zu kassieren und ihn selbst damit zu begnadigen. AlsBoetius eine Rechtfcrtigungsschrift einreichte, in der der ganze Grimmdes kleinen Mannes gegen den Großvcrleger zu Tage tritt, und in derer betonte, daß es nicht darauf ankomme, ob einer arm oder reich sei,sondern darauf, daß die Regierung das Privileg erteile, der Privilegierteseine Leistungen erfülle, wandte sich Fritsch mit Umgehung der Bücher-kommission unmittelbar an das Oberkonsistorium, und Boetius' Privilegwurde unter der doppelten Begründung: erstens, daß er sein Privilegnoch nicht habe insinuieren lassen (s. o.), zweitens, daß Fritsch mit demDruck seiner Ausgabe bereits fast zu Ende gelangt sei, kassiert und aufFritsch übertragen. Dabei hatte Fritsch selbst schon so ziemlich dasGleiche gethan, dessen er Boetins beschuldigte. Im Jahre 1699 fahndeteer auf die noch ungedrucktcn Fragprcdigtcn Joh. Bened. Carpzovs, ob-gleich dessen Erben schon mit der Firma Friedrich Lanckischs Erben, ander sie selbst beteiligt waren, in Unterhandlungen standen und im Augustauch mit ihr abschlössen. Fritsch beredete einen der Erben zu einer ArtZusage: er bat ihn, ihm nur zu vcrgönncu, ein Privileg darüber zu
Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 14