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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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210 ö, Kapitel: Leipziger Büchcrmesse bis zum klassischen Litteraturzeitalter.

suchen, er wäre crbötig, sich nachmalsdanckbar zu erweisen"; er wolledamit nur die Sicherung erlangen, daß ihm niemand zuvorkomme. Inder That aber beganu er auf das alsounter Vorschützung der ErbenErlaubniß" erwirkte Privileg hin sofort und in aller Hast zu Frankfurt und an andern Orten drucken zu lassen; natürlich nicht nach dem Ori-ginalmanuskript, das ihm nicht ausgehändigt worden war und sich alskontraktmäßiges Eigentum in den Händen von Lanckischs Erben befand,sondern nach von Studenten bei dem Vortrag der Predigten gefertigtenNachschriften. Selbst hier gelangte Fritsch zum Ziele. Die Anweisungendes Obcrkonsistoriums an die Bücherkommission schwenkten sehr bald vonsolchen zum Versuch eines Vergleichs zwischen den kontraktlich berechtigtenLanckischschen Erben und Thomas Fritsch zu solchen zu einem Abkommenzwischen diesem und den Earpzovschen Erben über. Und bei demEr-weis seiner Dankbarkeit" schor er auch noch sein Schäfchen. MitLanckischs Erben war auf ein Honorar von zwei Thalcrn pro Druck-bogen das Buch ergab deren 235 abgeschlossen worden; Fritschverstand sich nach langen Verhandlungen zu einer Pauschalsumme von300 Thalcrn. Wenigstens mußte er dafür verschiedene CarpzovscheManuskripte, in deren Besitz er sich hintenherum zu setzen gewußt hatte,wieder herausgeben.^ Was derartige Verhältnisse zu Geschäftsgenossenselbst betrifft, so mag hier noch ein Beispiel Platz finden. Die Unterlagebildet ein von Caspar Fritsch, dem Sohne und Nachfolger ThomasFritschs, entworfener und von Ambrosius Haude mit bittcrn Rand-bemerkungen versehener Verlagskontrakt; die ihm zu Grunde liegendenZusammenhänge beginnen im Jahre 1725. Thomas Fritsch hat sieeingefädelt, Caspar Fritsch sie fortgeführt. Es handelt sich dabei umdie Gedichte des Frcihcrrn Fr. Rud. Ludw. von Canitz, die, von JoachimLange und dem Freihcrrn von Canstein herausgegeben, zuerst im Jahre1700 bei Johann Michael Rüdiger in Berlin erschienen waren. DasVerlagsrecht ging 1715 auf Joh. Christoph Pape und dessen Geschäftim Jahre 1724 an Ambrosius Haude über. Möglich, daß schon PapeThomas Fritsch gegenüber größere Verbindlichkeiten hatte, vielleicht garschon mit ihm über Vorschüsse zur Veranstaltung einer neuen Ausgabeverhandelt hatte, vielleicht sogar Fritsch ein Pfandrecht darauf besaß, wieihm auch schon Johann Völcker wegen einer Schuld von 200 Thalernsein Lorxus miliwrik hatte abtreten müssen. Jedenfalls hielt