214 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmcsse bis zum klassischen Litteraturzeitalter.
sehr nahe kommenden ungebührlichen Ausnutzung der Lünigschen Samm-lung an das Licht gebracht hatten) ebenfalls privilegiert sei.'-^ Mankann sagen, daß dieser zweite Entscheid: daß Konkurrenzunternehmungennicht Nachdruck seien, das Privileg an sich nicht im stände sei, dieganze Idee an sich eines Werks oder einer Kompilation zu schützen,weit über dem erstern stand und im Gegensatz zur mechanische!? Re-spektierung einmal erfolgter Privilegierung einer der steigenden Be-deutung buchhändlcrischcr Unternehmung angemessenen freiern BewegungAusdruck gab. Gewiß; nur daß, wenn das Interesse der Großverlcgcrdas Umgekehrte erforderte, umgekehrt entschieden wurde; Johann HeinrichZedier in Leipzig , wahrlich ein Mann, der wie nur irgend einer denkühnsten Unternehmungsgeist bethätigte, mußte sein großes, schließlichauf 68 Foliobände anschwellendes Univcrsallexikon bis zum Ablauf dervon den beiden Gleditsch und Fritsch für ihre kleinen und mittlemacht- resp. vicrbändigen historischen Lexika erwirkten Privilegien in Halleund Berlin drucken lassen und konnte es von Leipzig aus nicht ver-treiben. Er sollte keine Artikel, namentlich keine Historie», darin auf-nehmen, die auch in jenen behandelt wurden. Warum? Hören wirdie Eingabe von Thomas Fritschs Erben vom 4. Oktober 1730: weilThomas Fritsch die Buchdruckerei und Papiermacherci mit schwerenKosten und anfänglicher Gefahr seines Vermögens zuerst in Sachsenund Deutschland , „ohne eitlen Ruhm zu sagen", in die Höhe gebracht;auch seit »uno 1692 über zwei Tonnen Goldes in Leipzig verarbeitenlassen, wodurch mauche Kontribuenten erhalten und in die vier TonnenGoldes ins Land gezogen worden. Hier stützte sich das Obcrkonsistoriumwieder auf den Buchstaben: auf die alte Klausel, daß das privilegierteBuch auch weder extraktsweisc, weder gemehrt noch gemindert, von einemandern gedruckt werden dürfte.'^
Endlich Joh. Friedr. Gleditsch. Sein Kommittent Johann AdamPlener in Stettin setzte bei ihm untervsändlich 1000 Exemplare derOktavausgabe von Müllers Himmlischem Liebeskuß ein; er ließ vonGleditsch durch Kommissionsvorschuß die Kupfer für das von ihm undJoachim Wilde iu Rostock gemeinsam verlegte Werk herstellen; Gleditschverweigerte Wilde die Auslieferung der Kupfer, ihn dadurch in „nichtgeringen Schimpfs und Schaden" setzend, d. h. ihm den Absatz seinesAuflagcteils erschwerend, legte sie den verpfändeten Exemplaren bei und