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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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Verlegung der Frankfurter Fastenmesse.

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Namentlich ein an den Kaiser gerichtetes Schreiben vom 15. Februar 1696^stellt die Verhältnisse vollkommen präcis dar. Die Steigerung derPflichtexemplare, sagt es, würde allerdings an und für sich einenichtviel auf sich habende Sach" sein; allein anders unter Berücksichtigungdesallhier noch vorhandenen wenigen Buchhandels"; denn unter diesenUmstanden könnten solche an sich nicht viel auf sich habende Maßregelnallerdings dazu beitragen, daß die auswärtigen, besonders ausländischenBuchhändler von den Frankfurter Messengänzlich" abbauen undnachLeipzig sich ziehen" würden.

Wie recht der Frankfurter Rat hatte, als er der Frankfurter Messe ein so ungünstiges und für die Zukunft beängstigendes Zeugnis aus-stellte, wurde schon wenige Lustren später offenbar. Es war der Versuch,den Beginn der Frankfurter Messe trotz des Widerstands Sachsens,den Termin der Leipziger Messe entsprechend abzuändern vom SonntagIndien auf dcu Sonntag Quasimodogeniti , den ersten Sonntag nachOstern zu verlegen, also um drei Wochen später beginnen zn lassen^,bei dem sich die Überlegenheit der Leipziger über die Frankfurter Messe knndthat. Der Frankfurter Rat hatte allerdings zunächst die Absicht,die Verschiebung nur Hand in Hand mit einer entsprechenden derLeipziger Messe der Verlegung ihres Beginns vom Sonntag Jubilatcetwa auf den Sonntag Rogatc, einer Verschiebung also wenigstens umzwei Wochen vorzunehmen: um die Leipziger Interessen nicht zuverletzen (1706). Die Gründe, die den Frankfurter Rat, veranlaßt durchdas Gesuch obcrländischer, meist fränkischer Kauflcutc und der Juden, zuder geplanten Verlegung bewogen, waren vor allem die Veränderung desalten Kalenders: der Sonntag Judica fiele jetzt in die Zeit, in derhäufig der Main austrete und gerade die Gebiete, in denen sich vieleMeßläden befänden, überschwemmte; auch für die Reise gen Frankfurt würde die spätere Zeit günstiger sein; außerdem der Umstand, daß diebisherige zweite Mcßwoche gerade in die heilige Zeit und Charwochefiele. Der Leipziger Rat lehnte den Gedanken ab. Er fand diese Gründeuicht von solcher Erheblichkeit, daß deswegen die von etlichen sgeeulisgestandene Marktzcit zu verändern sein sollte (1706). Daraus beschloßder Frankfurter Rat, die Verlegung auch ohne Einverständnis mit Leipzig rcsp. Sachsen vorzunehmen. Die kaiserliche Einwilligung zu erlangen,war nicht leicht, weil die meisten Rcichsständc dagegen eingenommen