222 5. Kapitel: Leipziger Büchermessc bis zum klassischen Litteraturzeiwlter.
waren. Nachdem aber die drei Kurfürsten von Mainz, Trier und derPfalz und neun weitere süddeutsche ReichSständc ihre Zustimmung erklärthatten, erging unterm 26. August 1710 der kaiserliche Bcwilligungs-brief, die Messe nach Belieben am ersten Mittwoch oder Sonntag (Quasi-modogcniM nach Ostern anheben zu lassen. Der Frankfurter Rats--beschluß vom 19. September 1710 verfügte den letztern Anfangstermin,sodaß also nun die Leipziger Frühjahrsmesse , statt wie bis dahin fünf,jetzt nur noch zwei Wochen später als die Frankfurter begann. ImFrühjahr 1711 wurde in Frankfurt die erste Messe nach neuem Termineabgehalten. Sachsen hatte seine Versuche, die nun zur Thatsache gewordeneVeränderung zu hintertreiben, bis zuletzt fortgesetzt. Noch im August 1709war der sächsische Resident in Frankfurt , Stcinheil, instruiert worden,unvermerkt dahin zu trachten, daß das ngooeg soviel als thuulich vonFrankfurt hinweg und nach Leipzig transferiert werde. Die kaiserlicheBewilligung und der Frankfurter Natsbeschluß 1710 verstärkten dieseAnstrengungen. Steiuhcil fragte an: ob die Leipziger Messe nicht dochebenfalls verlegt werden möchte? Die Geheimen Räte in Dresden er-klärten im Oktober voll Besorgnis, daß durch die einseitige Handlungs-weise Frankfurts die dorthin gehenden Kaufleute verhindert würden, zur,Iubilatemcsse nach Leipzig zu kommen. Aber an eine Verlegung derLeipziger Messe dachte man nicht, sondern nur an die Aufhebung desFrankfurter Beschlusses. Man wollte das glückliche „Hintereinander"der bestehenden Organisation der Messen — so drückten sich die Leipziger Krninermcister, Kauf- und Handelsleute sowie Deputierten der Kauf-und Handelsleute außer der Kramerinnung 1713 aus — nicht gestörtwissen und fühlte sich namentlich gebunden durch die sonst^drohende Kon-kurrenz von Nürnberg, Frankfurt a. O. und Braunschwcig, deren Messenkurz nach der Leipziger fielen, sowie durch die Rücksicht auf Zurzach und Bozen . 4° Sachsen ließ also durch seinen Wiener Residenten,Wessenich, beim Kaiser nachdrücklich protestieren. Die Verlegung seifür Leipzig schädlich, Leipzig seien in der Prorogation seiner Messedie Hände gebunden, die Landesfürsten seien bei der Neuerung, vonder man „auswärts her" erfahren habe, nicht gehört worden: es seidaher das von Frankfurt „mit Verschweigung der Umstände zur Ungebührerlangte Erlaubnis und Privilegium" zu kassieren. Aber waren solcheBesorgnisse sowohl allgemein, als speziell den Buchhandel betreffend noch