226 5. Kapitel: Leipziger Büchermcssc bis zum klassischen Litteraturzeitaltcr.
kaiserlichen Vorrechten werden, wenn ihnen in Frankfurt der Bodenunter den Füßen weggezogen wurde? Noch war es nicht so weit. Aberfast zu derselben Zeit, in der die genannte Frankfurter Chronik erschien,im Jahre 1720, hat zum ersten mal sogar der Reichshofrat — unddas wollte viel heißen — dieselben Befürchtungen für den Untergangder kaiserlichen Büchermcssc verlauten lassen, wie sie schon ein Lebens-alter vorher das Büchcrkommissariat ausgesprochen hatte.
Wir überschauen die Gründe, die zu dem Eingehen der FrankfurterMesse oder genauer zu dem Herabsinken Frankfurts auf die Stufe einesNcbenmeß- und -kommissionsplatzcs führen mußten. Sie sind viel zuallgemein und liegen viel zu tief, als daß die Maßnahmen einzelnerBehörden mit ihnen in eine Linie gestellt werden könnten. Soviel aberist gewiß, daß die kaiserliche Regierung an ihrem Teile das möglichstegethan hat, um das Eingehen der Frankfurter und damit negativ dasvolle Heranreifen der Alleinherrschaft der Leipziger Messe zu befördern."
Nicht nur die spätere Geschichtsschreibung, sondern schon Autoren des18. Jahrhunderts (so Moser) haben hierbei die Handhabung der Eensuran erste Stelle gerückt. Wenn wir den Akten des Rcichshofrats unddes kaiserlichen Büchcrkommissariats (so, nicht Büchcrkommission, wardie offizielle Bezeichnung) selbst folgen, so haben sie damit wenigstensfür die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts — denn von der Wende des17. Jahrhunderts an, bis zu der der erste Band diese Dinge geführthat, sind sie hier weiter zu verfolgen — kaum Recht. Die dickleibigenAktcnbündel der einschlägigen Akten des Rcichshofrats enthalten aus dembezeichneten Zeiträume die politische Censur betreffend nicht mehr als einVerbot aller Schriften Abraham a Santa Claras nebst einem Konfis-kationsbefehl betreffend cüetk clu Lkdinet" (wegen harter Terminibetreffs der Ächtung der gewesenen Kurfürsten zu Köln und Bayern ),beides vom 12. August 1706, die Beschlagnahme von vier lateinischen„Scartcquen", die der Gießener Univcrsitätsprofcssor Kayscr verfaßtund der Univcrsitätsbuchdruckcr Lammers in Gießen im Jahre 1743verlegt hatte, und ein Einschreiten gegen Franz Varrcntrapv wegenzweier im XXII. Stück seiner „Neuen Sammlung von Staatsschriften"(Frankfurt a. M. 1745) abgedruckten Schreiben, durch die sich der Kur-fürst von Mainz beleidigt fühlte. Stärker, im ganzen aber ebenfallsaußerordentlich wenig, fällt die religiöse Censur ins Gewicht. Die