Der Frankfurter Rat unterstützt den Widerstand gegen die tais.BÄchcrkommission. 229
erkundigt sich. Antwort: Thornhöffcr, durch Meßgeschäfte verhindert,sei leider nicht gleich bei der Hand und zu finden; man habe es derhalbbis zum 22. verschoben. War es ein Wunder, daß am 22. Thornhöffcrund der Gerichtsbote berichteten: bei Fclßeckers Bedienten sei weder inLaden noch Logament ein Exemplar zu finden? „Welches mir dann,"berichtet der Notar, „von offterwehntcn Hrn. Bürgermeister, umb solchesbcy dem Löbl. LoiumiZsariat. nebst ot?6i'irung ihrer bereitwilligen DienstenZu hinterbringen anbefohlen worden." Aber wenn ein solcher Rückhaltam Magistrate auch nicht bestanden hätte: in mehr als einem Falleheißt es, daß der Ratsaktuar schlechterdings nichts gefunden habe, ein-mal sogar: „wie leider mehrenteils". Oder waren auch dabei die „be-reitwilligen Dienste" des Magistrats im Spiele? Wurden die Buch-händler aber wirklich gestellt, dann ist es zuweilen ergötzlich, wie sie sichherauszureden und sogar mit Anstand die Gefahr eines Meineids zuumgehen verstanden. Zur Fastcnmesse 1720 wurde wiederum der Buch-drucker Eberhard Henrich Lmnmert aus Gießen wegen des für Se.päpstl. Heiligkeit und katholische Religion anzüglichen Schriftchens ,,?g.M<MÜ taeis?" verhört. Er meinte zuerst, er hätte ja nur 30 Exemplaremit nach Frankfurt gebracht. Als man ihn unter Eid verhörte, wurdenaus den 30 Exemplaren 300, es kam sogar noch ein halbes Hunderthinzu. Er hätte eine so anzügliche Schrift doch nicht etwa vertauft? —Nein, neiu! — So solle er sie zur Stelle schaffen. — Er habe aller-dings keine verkauft, aber freilich vertauscht, auch einige verschenkt. —So besitze er keines mehr? — Darauf erklärte Lmnmert, der offenbardas Buch halb und halb pro forma überall herum „in Kommission"versteckt hatte: „Habe allhicr Meines theils kein Exemplar, daß Ichsagen kann, das würcklich mein ist."
Und so machen die Buchhändler, wenn es zur Pön kommt, auch durchausnicht den Eindruck durch jahrzehntelange Censurtyrannei gedrückter undverschüchterter Gemüter. Sogar ein kleiner Frankfurter „Gängler"(„Herumträgcr") Namens Scidcnfaden gab, als er in der Ostermesse1738 wegen Vertriebs einer für die katholische Religion anstößigenSchrift zu einer Mark Silbers (— 12 sl. rheinisch) verurteilt wurde,zu Protokoll: „Er tönte und würde Keinen Kreutzer von dieser an-ckietiiwn Straf abtragen, und wäre dieses seine geringste Sorge."Mit ihm zugleich wurden die Frankfurter Buchhändler Fleischer (der