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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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230 ö. Kapitel: Leipziger Büchcrmesse bis zum klassischen Littcraturzeitalter.

Nachdrucker der fraglichen Schrift) und Hutter, diese zu je 3 Marklöthigen Goldes, und ein Endterschcr Diener, dieser ebenfalls zu einerMark Silbers verurteilt. Die Frankfurter suchten natürlich alle dreiRückhalt beim Rate, der sogleich beim Kaiser intervenierte; Hutter undFleischer begleiteten die Intervention mit Immediatgesuchen an denKaiser. Nach langem Hin und Her brachte es der Magistrat fertig,daß die 3 Mark auf 1 Mark herabgesetzt wurden; Seidcnfaden mußteauf einige Tage in den Turm wandern, was ihm jedenfalls lieberwar, als 12 Gulden bluten zu müssen.

Schlimmer als auf dem Gebiete der Censur scheint es schon derZahl der Fälle nach auf dem des Rechtsschutzes gestanden zu haben.Was die Anzahl der Fälle betrifft, so ist die des crstern Gebiets der-jenigen des letztcrn gegenüber fast verschwindend. Das ist es freilichnicht, worauf hier der Ton gelegt wird. Die ganz überwiegende Massedieser Fälle betrifft nicht Klagen gegen Privilegierungen auf Nachdruckein unserm heutigen Sinne, sondern Schutz gegen und Auseinander-setzungen zwischen Konkurrcnzausgabcn. Über diese Dinge, die nicht inirgend einer besondern Weise für die EntWickelung der Leipziger undder Frankfurter Büchermessc von Bedeutung sind, wird an spätererStelle, wo von den allgemeinen Absatzverhältnisscn des Buchhandels dieRede ist, gehandelt werden. Hier fragt es sich: wurde das Recht aufeigentümliche Bücher verletzt? und waren Grundsätze und exekutivesEinschreiten derart, daß der Buchhandel darunter in besondcrm Maßezu leiden hatte?

Daß auch die kaiserliche Buchvcrwaltung nicht im Stande war, dasRecht im ganzen Reiche zu schützen, ist selbstverständlich. Ein Fall ausdem Jahre 1704 mag dafür als Beispiel dienen. Der Augsburgcr Buch-drucker Caspar Brochcnmachcr klagte gegen Thomas Fritsch in Leipzig die Fritsch und Gleditsch treten wiederholt als Nachdruckcr auf wegenNachdrucks eines dem Augsburger kaiserlich und kursächsisch privilegiertenKalenders; beide Privilegien waren dem Kalender vorgedruckt. InLeipzig zur Rede gestellt, erwidert Fritschmit harten und trotzigenWorten, daß er sich nicht schuldig halte das Kayscrl. Privilegium zulesxeetircn", die Bücherkommission in Frankfurt aber erklärte, sie könnedabei nichts thun. Die Frankfurter Messe werde von Fritsch persönlichnicht mehr besucht; einen Buchladen habe er dermalen hier auch nicht;