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Zusammenhange mit der Schilderung derjenigen Seite des kaiserlichenBücherregals zurückkommen, die im Unterschiede zur Handhabung desEcnsur- und Rcchtsschutzwesens die eigentliche und Hauptauellc der Be-lästigungen der Buchhändler auf dem kaiserlichen Meßplatz war: derHandhabung des Pslichtexcmplarwcscns. '
Es handelte sich dabei besonders um die Abgabe von drei Exemplarenaller zur Messe gebrachten neuen Werke, gleichviel, ob Verlags- oder Kom-missionsgut, „ein Sortiment", wie Joh. Ludw. Glcditschs Diener esnannte; eine Abgabe, die von keinem andern Meßgut gefordert wurde.Der Betrag erhöhte sich dadurch, daß für je ein Exemplar die Post-fraukatur uach Wien mit 1 Groschen pro Pfund verlangt wurde(während die Buchhändler die Bücher viel billiger dahin befördernkonnten). Neu war die Forderung nicht; sie war zuerst im Jahre 1608aufgetreten, gleich damals, obschon noch nicht drei Exemplare verlangtwurden, sondern erst ein Exemplar, von allen Buchhändlern, von Kur-sachscn und vor allem Kurpfalz lebhaft bekämpft. Man hatte aber mitZähigkeit an ihr festgehalten und sie sogar auf drei Exemplare gesteigert.Die Leipziger sagten jetzt, früher sei es nicht besonders streng damitgenommen worden; man habe den Büchcrkommissar durch die Hingabeeiniger Kleinigkeiten zu befriedigen gesucht oder zu befriedigen gewußt.In der That tritt um die Wende des 17. Jahrhunderts die Pflicht-cxcmplarnot noch verhältnismäßig wenig hervor. Als 1702 der Rcichs-hofrat die noch ausstehenden Pflichtexemplare einzuziehen befahl, handeltees sich noch bloß um vier Fälle, und in dreien davon wurden dieExemplare anstandslos nachgeliefert; in dem vierten wnrde von Wien aus Arrestierung des Verlags oder Sortiments verhängt. Die Designationdes NeichöhofratSagcnten FabriciuS verzeichnet freilich fünf Buchhändler(aus Amsterdam, Wolfcnbllttcl, Regensburg, Augsburg und Leipzig ) mitnenn rückständigen Büchern; das Kommissariat erklärte, von wcitcrnausstehenden Büchern nichts zu wissen. Das Protokoll der Frühjahrs-messe 1704 erklärte, man könne mit der Lieferung der Pflichtexemplaresoweit zufrieden sein: nur bei den Kontinuationen würden Privilcgcmf-druck und Pflichtexemplare gewöhnlich vergessen und nicht geleistet. Auchzur Herbstmesse 1709 heißt es noch, daß nur „dann und wann sichnnch einige moi'08i unter denen Buchführern befänden, welche mit schuldigerLieferung der Dxemxlaricn an sich hielten und öfftcrs mit vielen An-