fcldt 1725, daß sich der Frankfurter Magistrat „mit Vorbeigehungseiner Wenigkeit" die alleinige Kognition des Meßkatalogs anmaßenwolle. Der Meßkatalog gehöre „hauptsächlich zum Regale des Bücher-tommissariatS", der Bücherkommissar sei deshalb jedesmal zur Ein-richtung des Katalogs zuzuziehen und der Magistrat anzuweisen, dieBüchertitel vor dem Drucke zuerst an den Bücherkommissar einzureichen:die ein- und ausheimischcn Buchhändler aber sollten, in Betracht dervielen herauskommenden verdächtigen und kalumniöscn Traktütlcin, ihreballenweise beschriebene überschickendc Bücher regelmüßig zuerst unmittelbardem Bücherkommissar zur Msiticrung zur Verfügung stelle». Auf solcheGedanken ging der Reichshofrat denn freilich nicht ein. Er begnügtesich mit der Einschärfung des Befehls, daß, bevor die Pflichtexemplarebeim Kommissariat abgeliefert und die Wiener Empfangsscheine daselbstvorgezeigt seien, kein privilegiertes Buch verkauft werden dürfe (18. Juli1713; erneute Forderung der Pflichtexemplare 12. Sept. 1718) undmit stärkcrm Drängen auf Nachlieferung der rückständigen Exemplare.Wie es ihm dabei freilich erging, das mögen ein paar Beispiele ausdem Jahre 1720 lehren. Bei den einzelnen Nummern seiner „Vssigimtioderer Zu lieffcrn noch ausstehenden Büchern" finden sich die folgendenBemerkungen: Dieser nahm findet sich weder in denen eatalvAis nochproweoU; hicvon will selbiger nichts wißen; ist davon weder ein LxsmMrnoch das Kays, Privilegium Zum Vorschein kommen; dieser Buchhändlerist gantz unbekannt; giebt vor, daß er durch seinen Kenten die Lxem-Mrig. bereits eingeschickt habe; lcmth xrotuoeoll 1712 geliefert; wahreVermählen abwesend, soll ein Verdorbener Mann sehn, auch alhier nitbckant (Wolfgang Schumacher); kombt gar langsam ahnhero löst sichnicht Viel sehen (Daniel Walder von Augsburg ); sind die Lxsmplarig.Ahngcbcn nach durch Agenten ^nno 1716 gelicffcrt; dieser (Karl Jos.Bcneard von Dillingen und Augsburg ) hat seinen Verlag dieses Buchsahu einen Buchhändler von Jena Bielcke verhandelt selbiger hat fallirt;dieser Nahm ist gar nicht bckant (Raymundus Pfintzing); nit bckant(Joh. Ludw. Lang); davon ist kein piivileZinw Zum Vorschein komm;hat seinem ahngcbcn nach die DxemMrm durch seinen Kenten geliefert.In einer andern Designation von demselben Jahre heißt es in fünfzehnFällen: sud praslo, nonäum ereclitur iwxressus, ueeckum imprsssus;in sechs Fällen: tusrs ti^äiw, traMü per ^Zentsm; in drei Fällen:
Druckschrift
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
Seite
239
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten