Plan einer Reform der kais. Bncherkommission. Pflichtcxcmplarwcscn. 243
gemacht worden. Eine Verordnung über die Verpflichtung, allen nachFrankfurt kommenden Verlag in den Meßkatalog zu setzen, erschien auchder Bücherkommission nützlich und notig. Hinsichtlich der Leistung einesExemplars von allen, auch Sortiments- und Kommissionsbüchcrn jedesBuchhändlers dagegen nimmt sie sich wieder aufs energischste der Inter-essen des freien Handels an; sie nennt diese Warcnsteuer „ohnbillig unddem frcycn Meß Lowmsrcio Zuwider". Fürchte man, daß, wenn dieExemplare nur von Verlagsgut gefordert würden, der Buchhändler sichder Ausflucht bedienen konnte: dies und das Buch sei nicht seines Ver-lags, so könne man ihm den Eid zuschieben. Ihrerseits aber schlägt dieBücherkommission zu Erhöhung ihres Ansehens einen bessern locus Low-mi88g,rig.w8 vor: über den, wie er so despektierlich sei, das Kommissariatschon 1686 geklagt habe.
Zu Beginn der zwanziger Jahre kam es, nach so manchen kleinenScharmützeln, zum ersten großen Zusammenstoß zwischen Buchhandel undkaiserlichem Buchrcgiment. Er ging von den Leipzigern aus, und siestanden an der Spitze eines systematischen Widerstandes. Der unglück-liche Frankfurter Meßkatalog, der „kaiserliche", wenn wir im Geiste desBücherkommissariats reden wollen, war es, in dessen Geschick sich dieWirkungen dieses Widerstandes äußerlich abzeichneten.
Man weigerte sich, das eine Pflichtexemplar (von allen, auch un-privilegicrten Büchern, und bei jeder Auflage) an Kurmainz abzuliefern.Das war ebenfalls ein altes Spezialgravamcn: schon den 7. August 1677hatte ein kaiserliches Reskript säumiger Lieferung gegenüber gerade dieseVerpflichtung neu eingeschärft; im Jahre 1704 erklärten ein Kölner undzwei Frankfurter Buchhändler, an Kurmainz lieferten sie grundsätzlichnicht, sie hätten ihre Wiener Exemplare abgeliefert, und mehr zu leistenseien sie nicht schuldig. In den zwanziger Jahren wurde dieser Wider-stand so arg, daß sich Kurmainz deshalb unmittelbar an den Kaiserwandte (11. November 1722, 30. März 1726 und Dezember 1727).Man ließ ferner, um die behördliche Übersicht zu erschweren, die Privi-legien öfters nicht mehr insinuieren; das Kommissariat mußte deshalbden Rcichshofrat ersuchen, ihm regelmäßig Spezifikation der erteiltenPrivilegien zugehcu lassen zu wollen. Und endlich: man setzte die Büchcr-titel nicht mehr in den Meßkatalog. Die erste Klage darüber ertöntim Jahre 1719. Empört berichtet das Kommissariat, wie die Leipziger
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