2^4 5. Kapitel: Leipziger Büchermessc bis zum klassischen Littcraturzeitalter,
Buchhändler Weidmann und Stock dadurch „das kaiserliche Regale zumhöchsten gekränkt" hätten, daß sie sich unterstanden hätten, ihre bestenVerlagsartikel in die wöchentlichen Frankfurter Zeitungen einsetzen zulassen, ohne sie ihrer Schuldigkeit nach dem Mcßkatalog einzuverleiben,und nun behaupteten, sie wären davon auch keine Exemplare zu leistenschuldig. Im Jahre 1723 ist dann von der „Bösen Übel hergebrachtengewohnhcit" der Buchhändler die Rede, daß sie „die Beste Bücher zurückbehalten, und die schlechte aä LawloZuiu bringen". Nichtprivilegierteund nicht in den Katalog gebrachte Bücher, daneben auch neue Auflagen:davon wollte man sich eine Leistung nicht gefallen lassen. Auch Kur-mainz schrieb schon 1722 an seinen Wiener Residenten, wie „besondersVon denen ohnpiivilsgirten undt auch in keinem LawloAum gebrachten"Büchern in den beiden letzten Messen „fast Kein LxewMr mehr ge-geben". Und wir sahen schon, daß es die Buchhändler bei so passivenMitteln durchaus nicht bewenden ließen, sondern eine über die Ab-gabe von fünf Pflichtexemplaren von privilegierten Büchern nach Wien hinausgehende Leistung offen verweigerten. Alles indessen, was man indieser letztern Richtung bisher erlebt hatte, wurde tief in den Schattengestellt durch das Auftreten Johann Friedrich Gleditschs, des Sohns seinesgleichnamigen Vaters. Als von Gleditsch in der Herbstmesse 1722 dieAbgabe von je drei Pflichtexemplaren von drei unprivilcgicrtcn Büchernverlangt wurde, nahm er das als eine Rechtsverletzung seitens des Bücher-kommissariats auf und kündigte das Rechtsmittel der Äppöllkt-io aäaugustissimum an. Gleichzeitig reichte er Beschwerde unmittelbar beimKaiser ein; ebenso Thomas Fritsch: dieser deshalb, weil ihm Exemplare vonschon öfters gedruckten Werken abgefordert worden seien — wider allesHerkommen und ohne daß ihm die Befehle der frühern Kaiser vorgezeigtworden wären. Die Antwort auf Gleditschs Ankündigung der Appellationwar die, daß ihm der Laden gesperrt wurde; und wir wundern unswenig, wenn er später überdcm noch an den Kaiser von der „respectloscnBezeigung des Commissars gegen die eingewandte Appellation" und ihrer„schimpflichen Tractirung" berichtet. Was konnte in der That dasKommissariat anderes dafür übrig haben als bittern Hohn? Gleditschwandte sich aber, kaum daß ihm der Laden gesperrt worden war, auchan seinen Heimatsstaat, an Kursachsen. Die sächsische Regierung erließumgehend eine energische Beschwerde — nicht nach Wien , das lag ihr