Gleditschs Appellation au den Kaiser.
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durchaus nicht, nicht einmal an das Kommissariat, sondern an die Exekutiv-behördc, den Frankfurter Rat, und verlangte sofortige Wiedereröffnungdes Ladens, widrigenfalls man Repressalien auf der Leipziger und Nürn-berger Messe zu gewärtigen habe. Der Frankfurter Rat war kühngenug, der Stimme Sachsens und seines eigenen Herzens zu folgen undließ der kaiserlichen Behörde zum Trotz Gleditschs Laden noch in der-selben Messe wieder eröffnen; man gctröste sich des Königs von Polen ,ließ er dazu zuversichtlich das Kommissariat vernehmen. Das Büchcr-kommissariat, außer sich über ein solches Betragen namentlich der Leipziger Buchhändler, sowie des Rates, berichtete natürlich seinerseits das ganzeBegebnis uinstündlich nach Wien . Es berichtete, wie „ungebührlich bcyKayserl. Mayst. Bücher Lounnissm'iat einige Leipziger Buchführer sichaufgeführt" hätten, und „mit was für Hartnäckigkeit und renitön? die-selbe lieber der sxeeution erwarthen, und sich ihre Buchladen sperren"ließen, als daß sie ihre Bücher ablieferten. Es wolle jetzt fast dasAnsehen gewinnen, als hätten „einige frcmbde und sonderlich gedachteLeipziger Buchführcr sich dahin vercinbahrt", nicht nur an Mainz undden Büchcrkommissar, sondern überhaupt von allen den Büchern nichtszu liefern, die sie nicht in den Katalog gesetzt hätten — „ohngeachtetihnen öfters ist bedeutet und remonstriert worden, was maßen dießerzu Keinem anderen Ende sehe angeordnet worden, dann daß man beydein Kayß. Bücher-Lominissariad wißeu möge, was für neue Bücheraußgangcn und dahin Zu liefern wären". Seliger Willcr! — Es istnoch alles mögliche, daß die kaiserliche Behörde fortfährt! „. . so dannauch ihnen denen Buchführer selbsten und dem xudliea Zum besten,damit deren Bücher aller orthcn mögen bekandt werden." Das Kom-missariat schließt damit, daß es um schleunige Verfügungen an Buch-händler und Rat ersucht. Der Reichshofrat hat sich in doppelter Weisedazu geäußert, offiziell und inoffiziell. Offiziell wurde beiden, demFrankfurter Rat und der kursächsischcn Regierung, der Kopf kräftigzurechtgesetzt. Was die letztere betrifft, so klärte ein Schreiben deskaiserlichen Hofs den Dresdener Hof darüber auf, daß man nichtgemeint sei, von dem den „Kayserl. Vor-Rechtcn gebührenden Büchcr-RöMl" etwas nachzulassen und etwa zu gestatten, daß dem, was kaiser-liche Bediente verfügt hätten, mit audcrwärtigcr Berhängung und un-befugten Bedrohungen entgegengetreten werde; man erwarte, daß der