246 5. Kapitel: Leipziger Büchcrmesse bis zum klassischen Litteraturzcitaltcr.
kursächsische Resident sich dem ähnliches nicht wieder werde zu Schuldenkommen lassen. In einem Schreiben an den Büchcrtommissar vom4. November 1722 indessen findet sich der Satz: „Mann bcforchtet,daß je mehr man die Buchführer Zravirst, je mehr sich der VöllichcBuchhandell in sachßen zihen, mithin, weilen sie alldorthcn gelinder ge-halten werden, Zu Iraneturtli gar Verschwinden wirdt; welches wohleine cousideig-tion weritiret." Was sollte aber das Büchcrtommissariatmit solchen weisen Reden, die endlich einmal das aussprachen, wofür esselbst früher so manchmal in Wien das Verständnis zu wecken versuchthatte, ansangen, wenn man dort im Ernste nicht an die geringste Ände-rung dachte? Mau verlangte die Pflichtexemplare; sie ließen sich nurunter dem immer hartnückigcrn Widerstände des Buchhandels eintreiben,der noch dazu von der Exekutivbehörde des Kommissariats selbst, wo esnur anging, unterstützt wurde, neuerdings auch wieder, wie es scheinenwollte, von Kursachsen; und dazu bekam das Kommissariat von Wien aussanften Tadel und wohlwcisc Bedenken über die Vcrdcrblichtcit seiner vondort aus anbefohlenen Handhabung zu hören! Das, während es aufsunangenehmste von Glcditsch belästigt und geärgert wurde. Auch Gleditschverlangte, wie Fritsch, die Vorlegung der Gesetze. Die hatte man nunnicht zur Hand — wir werden gelegentlich noch sehen, welche trübseligenVerhältnisse in dieser Beziehung beim Kommissariate herrschten. Gleditschsah darin schon den Beweis seiner Anklage. Der Kommissar, berichtet ernach Wien , habe sich „mit keinem Jota zu verantworten gewußt, vielmehrdie Ungebühr taeeuä« eingestanden; und er beantragte beim Kaiser desKommissars „ernste Bestraffung"! Von Wien erging die Weisung —die kaiserlichen Verordnungen betreffs der nichtprivilegicrtcn Bücher ein-zusenden (7. Januar 1723). Frohlockend rückte Gleditsch dem Kommissardamit abermals auf den Leib. Der Kommissar, berichtet er, habe darausvon „allerhand alten Reskriptis" geredet, die wohlgeborgcn in Wien inder Hofkanzlci ruhen müßten, und nach denen die Buchhändler „so wohlvon i>riviIsA'irt, als ohnprivilsgirten, extra, et, iutra Oatglo^uiu, bcyMeßzciten, vorrnthigcn Büchern, jedesmahl die schuldigen Lxsmxlare" zuleisten hätten, sowie sich auf die Protokolle seit mindestens 35 Jahren,d. h. seit er „dabey sey" (Hohfeldt war 1692 Adjunkt und 1710 Kom-missar geworden) berufen. Jetzt war der Hohn auf Glcditschs Seite.Wosür sie denn zu leisten seien? Wieviel denn zu leisten seien? Altes,