Pflichtexcmplarwesen. Gleditschs Protest gegen kais. Nachdrucksprivilegierung. 249
!: undt Zwar alswan dieser gemeinschaftlich für beyde Städte undMcßen währe: j nachgehcns eintragen sich unterstehen". Der Frankfurter Rat unterstützte die Buchhändler in ihrem Widerstände auch weiter aufsangelegentlichste. „Nach dem nun alle müh angewendet undt TäglicheErmahnung, auch bctrohungcn gethan", heißt es Ostern 1733 weiter, sohätten jedoch die sächsischen, brandeburgisch-Schweizerischen, Straßburgischenund andern Buchhändler mehr nur einige Kleinigkeiten eingegeben, dieandern aber seien gar nicht zu bewegen gewesen, sondern Hütten sich mitfreventlicher Hintansetzung ihrer Schuldigkeit von Frankfurt begeben. Essei aber offenbar, daß die Buchhändler durch die Hinhaltung, die derMagistrat zu ihren Gunsten in letzter Messe wieder zu bewirken ver-standen habe, noch kühner geworden seien, und daß bisher gutwilligeHändler nun dem bösen Exempcl folgten. Mit dem Verzeichnisse derabgelieferten Exemplare stehen diese Klagen übrigens nicht ganz in Ein-klang. Ist die Zahl der Exemplare auch der Zahl der jährlich erscheinen-den Novitäten gegenüber verschwindend gering, so zeigt sie doch, wie ausder folgenden Tabelle ersichtlich ist, in den dreißiger Jahren ein ent-schiedenes Wachstum.
Zahl der Bücher, von denen in der Frankfurter Frühjahrs-
messe Pflichtexemplare abgeliefert wurden:
Privilegierte
Unprivilegiertc
Zusammen
1719
3
46
49
1722
IS
3S
S1
172S
6
41
47
1732
15
102
117
1733
16
70
86
1738
15
87
102
173!'
27
92
119
1740
22
100
122
Zu derselben Zeit, in der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre, pro-testierte nun der Buchhandel auch zum ersten mal gegen kaiserliche Ver-gewaltigung des Verlagsrechts; und wieder war es der Leipziger Buch-handel, der sich entschlossen zeigte, sich auf der Frankfurter Messe vonWien aus schlechterdings nichts mehr bieten zu lassen, und wieder wares Joh. Friedr. Gleditsch, der dem kaiserlichen Buchrcgimcnt die Spitzebot. Es handelte sich um einen Streitfall zwischen Gleditsch und der